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Gerichtsurteil Billiglohn als nette Geste des Arbeitgebers

10.04.2014, 01:15

Senftenberg (dpa) l Im Rechtsstreit um Lohndumping hat eine Arbeitsagentur in Südbrandenburg eine Niederlage erlitten. Das Arbeitsgericht Cottbus wies am Mittwoch die Klage des Jobcenters Oberspreewald-Lausitz gegen einen Rechtsanwalt wegen angeblicher Ausbeutung von Mitarbeitern zurück.

Der Anwalt hatte in seiner Kanzlei in Großräschen zwei Bürokräfte für Stundenlöhne von 1,54 beziehungsweise 1,65 Euro beschäftigt. Diese Löhne seien zwar auch in strukturschwachen Regionen wie der Niederlausitz sittenwidrig, urteilte das Gericht. Der Anwalt habe aber nicht ausbeuterisch gehandelt.

So hätten die Beschäftigten auf eigenen Wunsch unter diesen Konditionen angefangen, um erst einmal wieder Fuß auf dem Arbeitsmarkt zu fassen. Der Anwalt habe keinen wirtschaftlichen Vorteil durch die Einstellung erzielt. Es sei eher eine "Gefälligkeit", eine "gut gemeinte Leistung" gewesen, meinte der Vorsitzende Richter der 13. Kammer des Arbeitsgerichts in Senftenberg.

Beide Beschäftigten erhielten zusätzlich zu ihrem Lohn Aufstockerleistungen vom Staat. Das Jobcenter wollte von dem Anwalt daher Sozialleistungen in Höhe von 4100 Euro zurückhaben. Vertreter des Jobcenters erklärten, andere Arbeitgeber könnten das Urteil nun möglicherweise als "Schutzbehauptung" anwenden, um Beschäftigte generell mit Billiglöhnen abzuspeisen. Sie müssten bloß angeben, die Mitarbeiter gar nicht unbedingt im Betrieb zu brauchen. Das Gericht hob hervor, es handele sich um eine Einzelfallentscheidung "ohne jegliche Präzedenzwirkung".