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EU-Recht Warnschuss für Werbespruch auf "Monsterbacke"

11.04.2014, 01:22

Luxemburg (dpa) l Die Firma Ehrmann hat sich bei ihrem Fruchtquark "Monsterbacke" möglicherweise nicht an Regeln zu gesundheitsbezogenen Angaben gehalten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag in seinem Urteil festgestellt. Der Rechtsstreit dreht sich um die Frage, ob der Aufdruck auf der Packung "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" beim Verbraucher falsche Hoffnungen wecke.

Die Wettbewerbszentrale in Deutschland hatte die Allgäuer Firma verklagt, weil sie den Spruch für irreführend hält. Der Bundesgerichtshof (BGH) schaltete den EuGH ein. Die Luxemburger Richter entschieden nun, dass die Auflagen im EU-Recht zu gesundheitsbezogenen Angaben bereits im Jahr 2010 galten. Ob sie damals schon für Ehrmann galten, klärt der EuGH nicht endgültig und verwies den Fall an den BGH zurück.