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Erneuerbare Energien Windrad-Boom: Bayern gegen "Verspargelung"

Im April hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf auf den Weg
gebracht, der den Ländern erlauben soll, größere Abstände zwischen
Häusern und Windrädern vorzuschreiben. Die Idee kommt aus Bayern. Doch
Experten sind skeptisch.

22.05.2014, 01:20

Berlin (os/dpa) l Schattenschlag, Lärm und der starke Einfluss auf das Landschaftsbild machen Windräder seit Jahren zum Zankapfel. Markus Pflitsch von der Initiative Windradfreies Dietramszell spricht von einem "Vernichtungsfeldzug" gegen die schönen Landschaften. Er zeigt das Bild eines Dorfes, das von Windmühlen umzingelt ist. "Möchten Sie so leben?", fragt er Bundestagsabgeordnete bei einem Gespräch in Berlin. Er warnt vor Tausenden "Monster-Windrädern".

Den Gegenpol zu Markus Pflitsch bildet Hilmar von Lojewski von der Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände. Er argumentiert: Wenn die Länder künftig Mindestabstände von bis zu zwei Kilometern zwischen Windrad und Wohngebieten festlegen dürfen, könnten statt auf 15 bis 20 Prozent der Fläche nur noch auf einem Prozent Windräder aufgestellt werden.

Gestern ging es bei der Anhörung im Umweltausschuss des Bundestags um den hoch umstrittenen Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Bereits im Juli 2013 hatten Bayern und Sachsen eine "Faktor 10"-Regelung vorgeschlagen: Der Abstand zur Wohnbebauung soll das Zehnfache der Windradhöhe betragen - bei 150 Metern Höhe 1,5 Kilometer, bei 200 Metern zwei Kilometer. Bisher legen die Kommunen meist nur einige hundert Meter als Abstand fest.

Mindestabstand von 1000 Metern zu Siedlungen

So auch in Sachsen-Anhalt. Hier beträgt der Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Siedlungen 1000 Meter. Bei Einzelgehöften oder Einzelwohnbebauung wird ein Abstand von 500 bis 600 Metern zugrunde gelegt. Dies seien jeweils größere Abstände als die "Technische Anleitung zum Schutz vor Lärm" (TA) vorsehe, sagt das Landesbauministerium.

Fünf regionale Planungsgemeinschaften haben in Sachsen-Anhalt Eignungsgebiete für die Nutzung der Windenergie festgelegt. Dort gelten diese Abstandsvorschriften. Außerhalb dieser Gebiete ist die Errichtung von Windenergieanlagen nicht zulässig.

Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) sind diese Abstände jedoch zu gering. Er hat sich deshalb den Kampf gegen die "Verspargelung" auf die Fahnen geschrieben. Die neue schwarz-rote Bundesregierung strebt nun auf Druck Bayerns eine Änderung im Baugesetzbuch mit einer sogenannten Länderöffnungsklausel an. Im Zuge der Beschlüsse für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ging dies in der öffentlichen Wahrnehmung fast etwas unter.

Angestrebt wird in Berlin, dass die Änderungen noch vor der Sommerpause endgültig beschlossen werden. Kommt das Gesetz, bliebe es den Ländern überlassen, wie groß die Mindestabstände festgelegt werden. Doch lässt sich dann noch das Ausbauziel von 2500 Megawatt an neuen Windrädern pro Jahr erreichen? Schließlich soll die Windkraft an Land als günstigste Ökoenergie-Form den Atomausstieg federführend abfedern. Ende 2013 waren in Deutschland 23645 Windräder mit 33730 Megawatt Leistung installiert, der Anteil an der Stromproduktion betrug rund 8,5 Prozent.

Sachsen-Anhalt verfolgt nach derzeitiger Klimastrategie das Ziel, die Windenergie bis 2020 auf 6000 Megawatt auszubauen. Bis Ende 2013 erzeugen Windkraftanlagen in Sachsen-Anhalt rund vier Gigawatt, also 4000 Megawatt pro Jahr (Vergleich siehe Grafik). Der Neu- und Ausbau von Windkraftanlagen ist also hierzulande längst noch nicht abgeschlossen. Ob bei der bislang in Sachsen-Anhalt geltenden Genehmigungspraxis in Sachsen-Anhalt Änderungsbedarf besteht, sei derzeit noch nicht absehbar, so das Landesbauministerium. Zunächst solle das weitere Gesetzgebungsverfahren abgewartet werden.

Schon zum 1. August könnte die neue "Anti-Verspargelungs"-Regelung aus Berlin greifen. Allerdings sieht es derzeit nach einer Blockade des Gesetzes durch den Bundesrat aus. Alle drei beteiligten Fachausschüsse empfehlen eine Ablehnung.

Kommunalvertreter fürchten Ungerechtigkeit

Auch mehrere Sachverständige im Ausschuss haben Bedenken. Der Jurist Ulrich Battis von der Kanzlei Gleiss/Lutz verweist auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach der Windkraftnutzung in Deutschland "substanzieller Raum" verbleiben müsse. Diese Vorgabe könne mit dem Gesetz nun ausgehebelt werden.Battis stellt zudem ernsthaft infrage, "ob das Ausbauziel der Bayerischen Staatsregierung, den Anteil der Windkraft an der Stromversorgung bis 2021 auf sechs Prozent zu erhöhen, eingehalten werden kann".

Die drei kommunalen Spitzenverbände laufen Sturm: So werde der Windkraftausbau in die Bundesländer verlagert, wo keine Abstandsregelungen beschlossen würden. Dort könne unter den Bürgern die Akzeptanz der Energiewende stark sinken, befürchten Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund. Es wäre schwer nachvollziehbar, "warum manche Länder zulasten anderer ihr Gebiet von Windkraftanlagen ,freihalten` dürfen".

Für die Umweltausschuss-Vorsitzende Bärbel Höhn (Grüne) ist das Gesetz "maximaler Humbug". Sie spricht von einer "Lex Seehofer", Bayerns Ministerpräsident wolle damit den Windkraftausbau ausbremsen. "Frau Merkel muss endlich auf den Tisch hauen", fordert Höhn einen Stopp des Gesetzes durch die Kanzlerin. Die bayerische Staatsministerin Christine Haderthauer (CSU) kontert: Die Energiewende könne nur mit der Akzeptanz der Bürger vor Ort gelingen.