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Neue Kehrbezirke, weniger Monopol

18.06.2014, 01:17

2008 trat in der Bundesrepublik ein neues Schornsteinfeger-Handwerksgesetz in Kraft. Grund: Das alte Gesetz sah eine Monopolstellung für Schornsteinfegearbeiten vor. So wurden unter anderem Kehrbezirke und die damit zusammenhängenden hoheitlichen Aufgaben auf Lebenszeit vergeben. Dies kollidierte mit EU-Recht.

Nach neuer Gesetzeslage werden die 243 Kehrbezirke in Sachsen-Anhalt für die Dauer von sieben Jahren europaweit ausgeschrieben. Eine Übergangsphase endet am 31. Dezember 2014. Bis zum 16. Juni 2014 wurden 164 Bezirke neu ausgeschrieben. Ab dem 1. Januar 2015 werden alle 243 Bezirke Sachsen-Anhalts neu vergeben sein.

Nach dem neuen Gesetz dürfen nicht-hoheitliche Aufgaben wie Abgasmessungen und Kehrarbeiten frei vergeben werden. Hoheitliche Aufgaben dürfen ausschließlich die Bezirksschornsteinfeger ausführen.