1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Regionale Wirtschaft
  6. >
  7. Handwerk kritisiert Bürokratie im Verbraucherrecht

14-tägige Widerrufsmöglichkeit Handwerk kritisiert Bürokratie im Verbraucherrecht

21.06.2014, 01:16

Magdeburg l Seit Mitte Juni gilt in Deutschland eine neue EU-Richtlinie, die Verbrauchern häufiger ein 14-tägiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen einräumt. Kunden können sich ab sofort auf das Recht berufen, wenn sie Verträge außerhalb von Geschäftsräumen, am Telefon oder im Internet schließen. Das Handwerk in Sachsen-Anhalt fürchtet mehr Bürokratie.

"Nach den neuen Regelungen können Handwerksbetriebe auf ihren Kosten sitzenbleiben", warnt Burghard Grupe, Geschäftsführer der Handwerkskammer Magdeburg. Baut ein Handwerksmeister auf Wunsch des Kunden neben einer neuen Badewanne spontan noch ein passendes Waschbecken ein, könnte der Kunde - wenn er es sich innerhalb von 14 Tagen anders überlegt - widerrufen. "Weil der Vertrag für das Waschbecken nicht in den Geschäftsräumen geschlossen wurde, müsste der Handwerker das Waschbecken wieder abbauen und bliebe auf den Kosten sitzen", erklärt Grupe.

Um solche Verluste zu vermeiden, rät Grupe den Handwerkern, Verträge künftig nur noch innerhalb der Geschäftsräume zu schließen oder dem Kunden bei Vertragsschluss ein Formular vorzulegen, in dem er auf das Widerrufsrecht verzichtet. "Klar ist aber schon jetzt: das alles bedeutet für die Betriebe mehr Bürokratie", kritisiert Grupe.

Die Verbraucherschützer monieren an der Richtlinie, dass Kunden zwar widerrufen dürfen, dies aber nun ausdrücklich erklären müssen. "Das heißt, der Verbraucher muss quasi sagen: `Ich widerrufe!` Er kann nicht einfach nur die Ware zurückschicken", erklärt Annett Esterl, Referentin für Recht und Internationales im Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Passé ist zudem das unendliche Widerrufsrecht im Falle einer unzureichenden Widerrufsbelehrung durch den Verkäufer.

Esterl sieht Kunden an anderer Stelle in der Richtlinie aber auch gestärkt, denn Händler müssen jetzt mindestens eine kostenlose Bezahlmethode anbieten. Entscheidet sich der Verbraucher dann doch für die Kreditkarte, sind die Kosten dafür gedeckelt. Auch die Gebühren der Service-Hotlines sind nun auf den Ortstarif begrenzt.

Die Kosten für die Rücksendung von Waren müssen die Verbraucher hingegen künftig selbst zahlen. Bislang konnten Firmen die Kosten nur dann den Kunden auferlegen, wenn der Warenwert 40 Euro nicht überschritt. "Das ist ein eindeutiger Rückschritt gegenüber der bisherigen Rechtslage", heißt es bei der Verbraucherzentrale.