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7,75 Euro Mindestlohn in Fleischbranche

31.07.2014, 01:15

Berlin (dpa) l Die wegen Dumpinglöhnen in Verruf geratene Fleischwirtschaft bekommt jetzt ebenfalls einen branchenweit verbindlichen Mindestlohn. Damit darf in der Branche vom 1. August an keiner der etwa 100000 Beschäftigten weniger als 7,75 Euro in der Stunde verdienen. Das Bundeskabinett habe am Mittwoch eine entsprechende Verordnung gebilligt, teilte das Bundesarbeitsministerium am Mittwoch in Berlin mit.

Die zunächst nur für die tarifgebundenen Unternehmen vereinbarte, jetzt aber für die gesamte Branche verbindliche Lohnuntergrenze wird bis zum 1. Dezember 2016 in drei Schritten auf 8,75 Euro angehoben. Dieser Tarifvertrag liegt der vom Kabinett gebilligten Verordnung zugrunde.

Der Mindestlohn in der Fleischwirtschaft beträgt ab 1. August 2014: 7,75 Euro; ab 1. Dezember 2014: 8,00 Euro; ab 1. Oktober 2015: 8,60 Euro ab 1. Dezember 2016: 8,75 Euro.

Die Lohnuntergrenze gilt für inländische und ausländische Beschäftigte hierzulande.

Bislang gibt es nun in 14 Branchen allgemeinverbindliche Mindestlöhne. Diese stehen neben dem ab 1. Januar 2015 geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro. Sie dürfen diesen für eine zweijährige Übergangszeit auch unterschreiten.