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Neue Förderrichtlinie 0815-Förderung für Bauern ist künftig passé

05.08.2014, 01:17

Magdeburg (sj) l Die Bauern in Sachsen-Anhalt können künftig bei Investitionen in der Landwirtschaft nicht mehr generell mit Unterstützung des Steuerzahlers rechnen.

"Gefördert werden Investitionen von Landwirten nur dann, wenn sie besondere Anforderungen in den Bereichen Verbraucherschutz, Umwelt- oder Klimaschutz erfüllen", erklärte Agrarminister Hermann Onko Aeikens (CDU) am Montag in Magdeburg bei der Vorstellung des Entwurfs für eine neue Richtlinie für die EU-Förderperiode für die Jahre 2014 bis 2020.

So sollen die Landwirte bei Investitionen in die Tierhaltung künftig genau festgelegte Anforderungen an eine tiergerechte Haltung erfüllen. Dabei liegen die Vorgaben für Ställe oberhalb der Vorgaben des Tierschutzgesetzes. Geht ein Landwirt über die verlangten Vorgaben hinaus, sollen sich die öffentlichen Zuschüsse noch weiter erhöhen. Der Minister erklärte, in der Förderpolitik spiegelten sich auch die gesellschaftlichen Ansprüche an die Landwirtschaft wider.

Aeikens verwies auch darauf, dass in der neuen Förderperiode besonderes Augenmerk darauf gelegt werde, dass nicht landwirtschaftliche Investoren von der Förderung ausgeschlossen werden. Börsennotierte Aktiengesellschaften könnten andere Finanzierungsquellen erschließen, hieß es aus dem Agrarministerium. Außerdem werden künftig Agrarunternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als zehn Millionen Euro von der öffentlichen Förderung ausgeschlossen.

In der neuen EU-Förderperiode 2014 bis 2020 stehen laut einem Ministeriumssprecher zusammen rund 51 Millionen Euro zur Verfügung, in der vergangenen Periode seien es etwa 82 Millionen Euro gewesen.

Das Ministerium wies darauf hin, dass die Abstimmung mit den landwirtschaftlichen Verbänden bereits weitgehenden Konsens gebracht habe. Die neue Richtlinie muss noch von der Landesregierung verabschiedet werden.