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Taxidienst Gericht gibt freie Fahrt für Uber

17.09.2014, 06:11

Frankfurt/Main (dpa) l Der Streit um Angebote des Taxi-Konkurrenten Uber in Deutschland geht in die nächste Instanz. Nach einer Niederlage im Eilverfahren vor dem Frankfurter Landgericht am Dienstag kündigte Taxi Deutschland Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) an. Das Landgericht hob seine einstweilige Verfügung gegen Uber aus dem August auf, weil es keine Notwendigkeit mehr sah, den Streit im Eilverfahren zu entscheiden. Damit darf das kalifornische Unternehmen nun etwa über seinen Dienst UberPop in Deutschland Fahrgäste an private Fahrer vermitteln. Dies war Uber zuvor unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250000 Euro pro Fahrt untersagt worden.

OLG ist letzte Instanz

In der Sache sei die Verfügung rechtens gewesen, begründete der Vorsitzende Richter Frowin Kurth. In der mündlichen Verhandlung habe sich aber "herausgebildet, dass die zunächst vermutete Dringlichkeit als widerlegt zu erachten ist". Ein Gerichtssprecher betonte: "Das Landgericht hält es weiterhin für rechtswidrig, dass die Firma Uber Beförderungswünsche an Privatfahrer vermittelt, die nicht über eine Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz verfügen, und diese Fahrer zum Rechtsbruch anstiftet." Die Klägerin - die Genossenschaft Taxi Deutschland - habe allerdings "schon frühzeitig von möglichen Rechtsverstößen Kenntnis" gehabt und es versäumt, rechtzeitig juristische Schritte einzuleiten.

Das OLG ist die letzte Instanz im Eilverfahren. Scheitert Taxi Deutschland dort ebenfalls, bliebe noch der Weg per Klage über ein - möglicherweise langwieriges - Hauptverfahren.