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Treueprogramme Firmen haben für Kundenbindung große Freiheiten

30.10.2014, 01:18

Karlsruhe (dpa) l Bei der Gestaltung ihrer Treueprogramme für ihre Kunden haben Unternehmen viel Spielraum. So dürfen sie selber bestimmen, ob Bonuspunkte übertragbar sind und wann sie verfallen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. (Az.: X ZR 79/13) Das Gericht gab der Lufthansa AG recht. Diese war von einem Kunden verklagt worden, der am Vielfliegerprogramm "Miles More" der Lufthansa teilgenommen hatte.

Das Unternehmen hatte ihm 2011 gekündigt und den Vielfliegerstatus entzogen. Der Kunde hatte Bonusmeilen für Flüge zwischen Frankfurt, Los Angeles und New York im Wert von 3000 Euro verwendet - aber für jemand anders gebucht. Eine solche Übertragung ist nach den Teilnahmebedingungen nur unter engen Voraussetzungen möglich.

Der Kunde klagte. Er wandte sich auch dagegen, dass die erwirtschafteten Bonusmeilen nach drei Jahren verfallen.