1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Regionale Wirtschaft
  6. >
  7. Gericht erlaubt Frage nach Gewerkschaft

EIL

Bundesarbeitsgericht Gericht erlaubt Frage nach Gewerkschaft

19.11.2014, 01:13

Erfurt (dpa) l Arbeitgeber haben unter Umständen das Recht, ihre Beschäftigten nach der Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft zu fragen. Das hat das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in Erfurt entschieden. Die Richter lehnten den Antrag der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ab, dem Arbeitgeber eine solche Frage generell zu untersagen. Eine entsprechende Klage auf Unterlassung gegen die Stadtwerke München wurde abgewiesen.

Im konkreten Fall aus dem Jahr 2010 hatten die Stadtwerke als Betreiber des Nahverkehrs ihre Mitarbeiter aufgefordert mitzuteilen, ob sie GDL-Mitglied sind. Die Stadtwerke hatten einen Tarifabschluss mit der Gewerkschaft Verdi erzielt, nicht jedoch mit der GDL. Der Arbeitgeber wollte wissen, auf welche Mitarbeiter der neue Tarifvertrag mit Verdi anzuwenden sei. Das Bundesarbeitsgericht stellte fest, in einem Arbeitskampf dürfe der Arbeitgeber allerdings nicht nach der Gewerkschaftszugehörigkeit fragen.

Die Spitzen der Gewerkschaften von GDL, EVG und Bahn-Personalvorstand Ulrich Weber hatten für Dienstag ein Spitzengespräch angesetzt. EVG-Chef Alexander Kirchner: "Wir halten daran fest, dass für alle Berufsgruppen am Ende gleichlautende Tarifverträge gelten."