Bundesverwaltungsgericht Der Sonntag ist heilig

27.11.2014, 01:07

Leipzig (dpa) l Das Bundesverwaltungsgericht hat der Ausweitung der Sonntagsarbeit Grenzen gesetzt. Die Leipziger Richter sehen keine Notwendigkeit für sonntags geöffnete Videotheken, Bibliotheken, Callcenter sowie Lotto- und Toto-Gesellschaften. Damit erklärten sie am Mittwoch wesentliche Teile einer Verordnung des Landes Hessen für unwirksam, das 2011 weitreichende Ausnahmen für den gesetzlich geschützten, arbeitsfreien Sonntag festgelegt hatte. Das Urteil dürfte weitreichende Folgen haben, da auch die meisten anderen Bundesländer ähnliche Verordnungen haben. (Az.: BVerwG 6 CN 1.13)

Die Gewerkschaft Verdi und zwei evangelische Gemeindeverbände hatten gegen die sogenannte Bedarfsgewerbeverordnung des Landes Hessen geklagt. Schon vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hatten sie in der Vorinstanz recht bekommen. Teile dieses Urteils bestätigten jetzt die Leipziger Richter.

"Das ist für uns ein außerordentlich positiver Erfolg", sagte Bernhard Schiederig, Landesfachbereichsleiter Handel bei Verdi in Hessen. Auch die anderen Bundesländer müssten jetzt ihre Regelungen zur Sonntagsarbeit überprüfen.

Der Call Center Verband kritisierte das Urteil als einen "Schlag ins Gesicht der Verbraucher". Am Sonntag telefonisch nicht erreichbar zu sein, sei für viele Unternehmen keine Option. "Jetzt ist der Bundesgesetzgeber gefordert, schnell mit einer Änderung des Arbeitszeitgesetzes zu reagieren", erklärte Verbandspräsident Manfred Stockmann.

Nach dem Arbeitszeitgesetz ist in Deutschland eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt. Das Gesetz selbst sieht jedoch Ausnahmen vor - etwa für Polizei, Feuerwehr, Krankenschwestern oder Notdienste.

Zudem ermächtigt es die Bundesländer, weitere Ausnahmen vom Sonntagsschutz zu beschließen. Die Frage war, wie weit die Länder gehen dürfen.