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Oberverwaltungsgericht bestätigt Verbotsentscheidung gegen Schweinezüchter Straathof tritt als Geschäftsführer zurück

Von Elisa Sowieja 18.12.2014, 20:20

Magdeburg l Der mit einem Tierhalteverbot belegte Schweinezüchter Adrianus Straathof tritt bis zur gerichtlichen Klärung der Vorwürfe gegen ihn als Geschäftsführer seiner Unternehmen zurück. Das teilte am Donnerstagabend Naima Strategic Legal Services mit - ein Kommunikationsunternehmen, das auf Kunden in juristischen Auseinandersetzungen spezialisiert ist. Damit reagiert der holländische Unternehmer auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg. Dieses hatte seinen Eilantrag abgelehnt, mit dem er sich gegen das Tierhalteverbot wehren wollte, welches der Landkreis Jerichower Land gegen ihn ausgesprochen hatte. Hintergrund sind mutmaßliche Verstöße gegen den Tierschutz.

Nach Ablehnung des Eilantrags hatte Straathof Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Der Mitteilung zufolge hat dieses nun am Donnerstag im Rahmen einer Zwischenverfügung die sofortige Vollziehbarkeit des Tierhalteverbots bis zu seiner Entscheidung über die Beschwerde bestätigt. Im Übrigen stellte das Gericht laut Naima fest, mit dem Tierhaltungsverbot sei weder die Schließung der Schweinezuchtbetriebe noch etwa einer Ausstallungsverpflichtung oder ein Wiederbelegungsverbot verbunden. Damit greife die Verfügung nicht in den Geschäftsbetrieb der einzelnen Unternehmen ein.

"Ich vertraue darauf, dass sich die gegen mich gerichteten Vorwürfe in den weiteren gerichtlichen Verfahren aufklären werden", zitiert die Kommunikationsfirma Straathof. "Mir ist durchaus bewusst, dass das Eilverfahren am Verwaltungsgericht über die sofortige Vollziehbarkeit des Tierhalteverbots die Vorwürfe im Einzelnen gar nicht klären kann."

Zuvor hatte Sachsen-Anhalts Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) am Donnerstag eine Debatte über Obergrenzen in der Massentierhaltung angestoßen, wie die Deutsche Presseagentur dpa berichtet. Demnach müssten Exzesse bekämpft werden. "Tiere gehören für mich zur Schöpfung und müssen akzeptabel untergebracht werden", sagte Haseloff. Die Grünen erklärten in einer Mitteilung, Obergrenzen alleine reichten nicht aus.

Der Regierungschef brachte Grenzen in die Debatte. "Der ländliche Raum kann auch mit industriellen Strukturen dieser Größenordnung überfordert werden." Leben auf dem Lande und landwirtschaftliche Produktion müssten konfliktfrei zusammenpassen. Es gebe auch für Anwohner eine Schmerzgrenze. Das betreffe auch Themen wie Nitratbelastung im Boden. Haseloff mahnte auch ethische Standards an. "Wer sich ethischen Grundsätzen nicht unterwirft, entzieht sich selber die eigene Existenzbasis. Kurzfristige Profite können das nicht überdecken." Tiere seien Teil der Schöpfung. "Wenn tierisches Leben behandelt wird wie ein Industrieprodukt, ist irgendetwas schiefgelaufen." Arbeitsplätze seien kein Argument, da die Landwirtschaft heute mit sehr wenigen Jobs eine sehr hohe Produktivität habe.

Die Grünen warfen der Landesregierung vor, die Probleme jahrelang verharmlost zu haben.