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Bund verschärft im Kampf gegen Schwarzarbeit Arbeitsvorschriften / Zahl der Beschäftigten in Sachsen-Anhalt stabil Baubranche kritisiert Bürokratie beim Mindestlohn

22.12.2014, 01:11

Magdeburg l Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ab Januar müssen die Betriebe ihren Mitarbeitern nicht nur mindestens 8,50 Euro die Stunde zahlen. Für Branchen, in denen Schwarzarbeit besonders verbreitet ist, hat der Bund zusätzliche Vorschriften erlassen. So müssen Unternehmen im Baugewerbe künftig die Arbeitszeiten ihrer angestellten Mitarbeiter genau dokumentieren.

"Der Bund hat für die Baufirmen ein reines Bürokratiemonster geschaffen", ärgert sich Giso Töpfer vom Baugewerbe-Verband Sachsen-Anhalt. Ab Januar müssen nicht nur gewerbliche Kräfte wie Hilfs- oder Zeitarbeiter Stundenzettel ausfüllen, sondern auch Angestellte, zu denen Meister, Ingenieure und Poliere zählen. "In diesen Berufsgruppen kommt Schwarzarbeit kaum vor, denn ihre Verdienste liegen ohnehin deutlich oberhalb des Mindestlohn-Niveaus", argumentiert Töpfer.

Eine Ausnahme von den neuen Vorschriften macht der Bund nur für Angestellte, die monatlich mehr als 4500 Euro erhalten. Leitende Angestellte sind ebenfalls ausgenommen. "Es wäre schön gewesen, wenn der Bund die Verdienstgrenze für Ausnahmen etwas niedriger gesetzt hätte, und zwar auf 2500 Euro - so aber müssen quasi alle Mitarbeiter einer Baufirma künftig Stundenzettel ausfüllen."

Mindestlohn beendet ruinösen Wettbewerb

Auf Zuspruch stoßen die schärferen Arbeitsvorschriften hingegen bei der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (BAU). "In der Vergangenheit haben Angestellte oft viel unbezahlte Mehrarbeit geleistet, diese Praxis dürfte nun ein Ende finden", sagt BAU-Regionalleiter Peter Schulze.

Die Beschäftigten der Baubranche in Sachsen-Anhalt erhalten bereits seit 1997 tarifliche Mindestlöhne. Ab Januar bekommen sie mindestens 10,75 Euro die Stunde. Die tarifliche Regelung gilt trotz der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns weiter, weil den Beschäftigten mehr als 8,50 Euro gezahlt wird.

Arbeitgeber und Gewerkschaften der Baubranche sind sich in Bezug auf den Mindestlohn einig: Seine Einführung vor 17 Jahren war richtig. "Er hat den ruinösen Wettbewerb beendet, den die Billig-Konkurrenz aus dem Ausland damals angezettelt hatte", sagt Giso Töpfer. Peter Schulze stimmt ihm zu, schränkt aber ein: "Leider hat sich der Mindestlohn auch zum Regellohn entwickelt - die meisten erhalten ihn, aber auch nicht mehr."

Rund 30000 Beschäftigte zählt das Baugewerbe in Sachsen-Anhalt derzeit. Die Mitarbeiterzahlen sind seit der Jahrtausendwende konstant geblieben. 9,5 Mitarbeiter zählt ein Betrieb im Durchschnitt, richtig große Baufirmen gibt es in Sachsen-Anhalt nicht.