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Fluch und Segen von Schiedsgerichten

27.12.2014, 01:15

Investoren, die ihre vom Handelsabkommen geschützten Interessen durch staatliche Vorschriften bedroht sehen, müssen künftig nicht mehr vor nationalen Gerichten klagen.

Das Freihandelsabkommen sieht vor, dass sie sich an Schiedsgerichte wenden können. Die Gerichte sind mit der gleichen Macht wie staatliche Gerichte ausgestattet und fällen Urteile, die für die Staaten bindend sind. In der Vergangenheit konnten sich Unternehmen so vor Enteignungen schützen.

In Deutschland stößt die Einführung der Gerichte auf Kritik, denn auf den Staat könnten hohe Entschädigungsforderungen zukommen, wenn Verbraucher- oder Umweltstandards erhöht werden. Der Energiekonzern Vattenfall hatte Deutschland erst wegen des Atomausstiegs vor einem US-Schiedsgericht auf 4,7 Milliarden Euro Schadensersatz verklagt.