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Schweine der Glava GmbH müssen weg Erstem Straathof-Stall droht Aus

70.000 Schweine müssen innerhalb der nächsten sieben Monate raus aus ihren Ställen. Das Jerichower Land hat ein Schweinehaltungsverbot gegen die Glava GmbH, ein Tocherunterternehmen der Straathof-Gruppe, verfügt. Damit nicht genug: Züchter Adrianus Straathof soll 50.000 Euro zahlen, weil er Gesellschafter bleibt.

Von Franziska Ellrich 15.01.2015, 02:06

Gladau l Dorothea Frederking, agrarpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, spricht von einer "Zäsur in der Schweinehaltung". Der Landkreis Jerichower Land hat das Tierhaltungsverbot gegen einen der größten Schweinezüchter Europas Adrianus Straathof erstmalig auf einen seiner Betriebe ausgeweitet. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, Ferkel grundlos und nicht tierschutzgerecht zu töten. Auch gegen die Glava GmbH, eine Tochter der Straathof-Holding, wurde nun vor wenigen Tagen das Schweinehaltungsverbot verfügt. "Die Schweine sind so sukzessive, bis spätestens 31. August, aus den Liegenschaften der GmbH zu entfernen", erklärt Kreissprecher Henry Liebe.

Das betrifft Frederking zufolge rund 70 000 Tiere allein in Gladau bei Genthin. Sie spricht von einer "Mega-Schweinezuchtanlage". Das ist auch, was die Bewohner vor Ort kritisieren. "Schweinezucht gab es hier schon immer, aber nicht in dieser Größenordnung", sagt Ortschaftsrat Hilmar Kühne. Damals seien es nie mehr als 20 000 Tiere gewesen - heute lebt dort die dreifache Menge. "Rund um die Uhr wird hier Gülle gefahren." Mit dem hohen Verkehrsaufkommen könnte es in sieben Monaten vorbei sein. Allerdings auch mit dem Arbeitsplatz für fast 20 Menschen aus der Region.

"Das Dorf ist gespalten, was Straathof betrifft", sagt Kühne. Mit der Schweinezucht würde auch ein "Sponsor" gehen. Der Genthiner Bürgermeister Thomas Barz könne sich in der Sache noch kein abschließendes Urteil bilden. "Es handelt sich um Verfahren, die ausschließlich in der Zuständigkeit des Kreises liegen." Deren Ausgang muss nun abgewartet werden. Und das kann sich über alle Instanzen hinweg Jahre lang hinziehen. Ursache: Anders als im Fall des persönlichen Tierhaltungsverbotes gegen Straathof hat der Kreis keinen sofortigen Vollzug für den Gladauer Betrieb angeordnet. Nun müssen die Tiere erst aus der Anlage entfernt werden, wenn der Bescheid endgültig rechtskräftig ist. "Es ist völlig unverständlich, warum die Behörde plötzlich so inkonsequent ist", kritisiert Grünen-Politikerin Frederking. Laut Kreissprecher habe man jedoch in Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt gehandelt.

Widerspruch haben Straat- hofs Rechtsanwälte bereits eingelegt. Das bestätigt gestern ein Sprecher des Unternehmens. "Die Vorwürfe werden jetzt geprüft und sehr konkret Einwände dagegen erhoben." Beim Magdeburger Verwaltungsgericht sei jedoch noch kein Verfahren in der Sache eingegangen, räumt der Gerichtssprecher ein. Laut Straathof-Sprecher steht noch ein zweiter Widerspruch aus. Denn: Zwangsgeld in Höhe von 50 000 Euro hat der Kreis gegen Straathof festgesetzt. Trotz des Geschäftsführerwechsels könne er als Gesellschafter weiter Einfluss auf die Tierhaltung nehmen. Das sieht man bei Straathof anders: "Er hat sich aus der Geschäftsführerebene verabschiedet und ist nicht mehr aktiv tätig." Ein Gesellschafter sei nur der Inhaber von Anteilen - "mehr nicht".