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Preisaufschläge bei Flugportalen: Keine nachträgliche Erstattung

16.01.2015, 01:06

Fluggesellschaften weisen auf ihren Portalen die Ticketpreise inzwischen korrekt aus. Vor allem Vermittler von Flugreisen im Internet zeigen auf ihren Reiseportalen bei Buchung eines Fluges den Endpreis nicht korrekt an.

Verteuert sich ein Flug während der Buchung durch weitere Aufschläge, können Verbraucher die Differenz zum ursprünglich angezeigten Preis nach dem Kauf aber nicht zurückverlangen. Darauf weist der Reiserechtler Holger Hopperdietzel hin, der Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht ist.

"Der Vertrag kommt unter den Bedingungen zustande, die das Portal aufstellt", erklärt der Jurist. Der Preisaufschlag durch Zusatzgebühren sei zwar aus wettbewerbsrechtlicher Sicht nicht rechtens - dem Endkunden hilft das aber im Einzelfall nicht. Hopperdietzel rät, Portale zu meiden, die während der Buchung Zusatzkosten auf den Ausgangspreis aufschlagen. Darüber hinaus ließen sich per Screenshots Beweise für diese Praxis sammeln, die an die Verbraucherzentralen weitergegeben werden können. Diese können das Portal dann abmahnen.

Die Zeitschrift "Clever reisen" (1/2015) fand jüngst in einem Test heraus, dass mehrere Portale während der Buchung Gebühren auf den Ausgangspreis aufschlagen, die am Anfang nicht ersichtlich sind. Durch diese Methode wird für Verbraucher der Preisvergleich erschwert. (dpa)