Urteil im Prozess um Betriebsrat auf 11. Februar verschoben Ein unerwarteter Antrag

22.01.2015, 01:01

Magdeburg l Rechtsanwalt Matthes Schröder hatte am Mittwochnachmittag im Saal elf des Magdeburger Arbeitsgerichts noch ein Ass im Ärmel. Einen zwei Seiten starken Hilfsantrag hatte er mitgebracht und für den Fall gestellt, dass die Tochterfirma des Enercon-Konzerns unterliegen sollte. Zuvor hatten beiden Seiten noch einmal ihre Argumente ausgetauscht.

Die Firma WEA Service Ost wirft ihrem Betriebsratschef Nils-Holger Böttger vor, sich in einer E-Mail an die Belegschaft beleidigend über einen Personaldienstleister geäußert zu haben. Das Unternehmern des Windkraftanlagenbauers Enercon entließ ihn daraufhin. Die Anwälte Böttgers meinen dagegen, bei der Mail habe es sich um zulässige Satire gehandelt.

Das Gericht verschob angesichts des zusätzlichen Antrags den Termin für eine Entscheidung auf den 11. Februar. Böttgers Anwalt Daniel Weidmann kritisiere den Vorstoß seines Kollegen: "Das ist eine reine Hinhaltetaktik. Wir hätten gerne eine Entscheidung gehabt." Enercon-Anwalt Schröder hielt dies hingegen "für eine gängige Praxis".

Vor Verhandlungsbeginn hatten rund 150 Gewerkschafter ihre Solidarität mit Nils-Holger Böttger zum Ausdruck gebracht. An einer seit vergangenem Jahr laufenden Unterschriftenaktion für den gekündigten Betriebsrat haben sich laut IG Metall mehr als 19.000 Beschäftigte aus verschiedenen Unternehmen beteiligt.