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Lebensversicherung Rentner scheitert in Karlsruhe mit Klage gegen Allianz

12.02.2015, 01:29

Karlsruhe (dpa) l Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Klage eines Rentners gegen die Berechnung der Zinsen bei seiner Lebensversicherung abgewiesen. Die Revision werde zurückgewiesen, teilte der BGH am Mittwoch in Karlsruhe mit. In dem Verfahren ging es um die Frage, wie die Versicherer die Beteiligung ihrer Kunden an Überschüssen und den sogenannten Bewertungsreserven im Detail regeln, wenn der Versicherungsvertrag abgelaufen ist (Az.: Iv ZR 213/14).

Warum klagte der Rentner?
Der 71-Jährige hatte seit 1987 eine kapitalbildende Lebensversicherung bei der Allianz. 2008 endete der Vertrag, der Konzern zahlte ihm rund 28000 Euro aus. 9123 Euro davon waren Überschüsse, also Zinsen. Der Rentner ist der Ansicht, die Versicherung habe ihm 650 Euro zu wenig ausbezahlt.

Wie begründete der Kläger seine Ansicht?
Die Allianz habe den ihm zustehenden Anteil an den Bewertungsreserven mit dem Schlussüberschuss verrechnet, argumentiert er. Das sei unzulässig - die Bewertungsreserven müssten hinzukommen.

Was hat der BGH entschieden?
Dass die Berechnungen der Allianz zu den Überschüssen und Bewertungsreserven nicht zu beanstanden sind und der Kläger insbesondere an den Bewertungsreserven korrekt beteiligt worden war.

Wie werden Lebensversicherungen überhaupt verzinst?
Die Verzinsung des Altersvorsorge-Klassikers besteht aus mehreren Teilen: dem vom Bundesfinanzministerium festgesetzten Garantiezins und der Überschussbeteiligung, über die die Versicherungsunternehmen je nach Wirtschaftslage jedes Jahr neu entscheiden. Am Ende des Vertrages kommen der Schlussüberschuss und eine Beteiligung an den Bewertungsreserven hinzu.

Was sind denn Bewertungsreserven?
Es handelt sich um Kursgewinne der Versicherer aus Anlagen auf dem Kapitalmarkt. Die Bewertungsreserven kommen zustande, wenn der Marktwert der Papiere oder Immobilien steigt. Das meiste Geld der Versicherer steckt in Staatsanleihen. Die Papiere sind wegen der extrem niedrigen Zinsen im Kurs aktuell deutlich gestiegen.

Wie werden die Versicherten daran beteiligt?
Seit 2008 erhalten Versicherte, deren Vertrag ausläuft oder die ihre Police vorzeitig kündigen, prinzipiell 50 Prozent der Bewertungsreserven. Im vergangenen Jahr wurde die Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven auf Geheiß der Politik aber deutlich gekappt. So dürfen die Unternehmen Kursgewinne aus festverzinslichen Papieren nur noch ausschütten, wenn Garantiezusagen für die restlichen Versicherten auch sicher sind. Damit soll die Branche stabilisiert werden. Versicherern fällt es wegen der Niedrigzinsen immer schwerer, die hohen Garantien für Altkunden zu erwirtschaften.

Hat der BGH noch mehr entschieden?
Aus dem Urteil geht auch hervor, dass die Versicherer ihre Berechnungen nicht grundsätzlich offenlegen müssen. Diesen Punkt kritisiert der Bund der Versicherten (BdV) besonders heftig: "Dem legalen Betrug der Versicherer sind damit weitere Tore geöffnet worden", sagte Axel Kleinlein vom BdV dazu. Denn eine Überwachung der individuellen Berechnungen der Versicherungsunternehmen könne so nicht stattfinden.

Wie geht es jetzt weiter?
Der Kläger und sein Anwalt hatten sich den Gang zum Verfassungsgericht vorbehalten, sollte der BGH die Klage abweisen.