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Steuerfreiheit für Zweitverdiener in der Ehe soll fallen Gutachten empfiehlt Minijob-Reform

16.06.2015, 01:13
Vergeben Privatpersonen ein Darlehen, müssen sie für die Zinseinnahmen Steuern zahlen. Foto: Daniel Reinhardt
Vergeben Privatpersonen ein Darlehen, müssen sie für die Zinseinnahmen Steuern zahlen. Foto: Daniel Reinhardt dpa

Berlin (AFP) l Der wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums empfiehlt eine Reform der sogenannten Minijobs. In einem Gutachten, welches das Ministerium am Montag in Berlin veröffentlichte, spricht sich der Beirat dafür aus, die Steuerfreiheit von Minijobs für Zweitverdiener in der Ehe abzuschaffen. Dies könnte dabei helfen, den Fachkräftemangel in Deutschland zu verringern.

Unter Minijobs werden Arbeiten verstanden, die monatlich maximal 450 Euro einbringen. Sie werden zum Großteil von Frauen verrichtet, die nicht - wie erhofft - über den Minijob in eine Vollzeitstelle geleitet werden. Besonders für "Verheiratete mit hoher Grenzsteuerbelastung" sind Minijobs interessant. Die Arbeitszeit auszuweiten, lohne sich für viele Zweitverdiener steuerlich nicht. Um mehr Frauen in Vollzeitjobs zu bringen, sollte die Steuerfreiheit von Minijobs zumindest bei Ehepartnern aufgehoben werden.

Der Beirat plädiert zudem für flexiblere Regeln für den Eintritt in die Rente, um ältere Arbeitnehmer länger auf dem Arbeitsmarkt zu halten. Als positives Beispiel nennt er Norwegen. Dort können Menschen zwischen 62 und 75 in Rente gehen und ihr Alterseinkommen mit einer Erwerbstätigkeit kombinieren.