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Zwei Verfahren stehen auf dem Plan Streit Kirch gegen Breuer geht doppelt weiter

Von Sebastian Raabe und Daniela Wiegmann 22.02.2011, 10:23

Der erbitterte Rechtsstreit zwischen Leo Kirch und der Deutschen Bank beschäftigt seit Jahren die Gerichte. Kommende Woche könnten Kirch und Ex-Bankchef Breuer direkt aufeinandertreffen. Gleich zwei Verfahren stehen auf dem Plan - das Ende ist weiter nicht in Sicht.

München (dpa). Für Leo Kirch ist es der vielleicht letzte große Kampf. Am Freitag will der 84 Jahre alte ehemalige Medienmogul in München vor Gericht eine weitere Schlacht gegen den früheren Chef der Deutschen Bank beginnen. Rolf Breuer ist in den Augen Kirchs verantwortlich für den spektakulären Zusammenbruch der Firmengruppe, die Kirch über Jahre aufgebaut hat. Für das neueste in der jahrelangen Reihe von Verfahren will Kirch selbst vor Gericht als Zeuge auftreten und wird dort wohl auch auf Breuer treffen. Eine Sensation - scheut Kirch doch stets das Licht Öffentlichkeit.

Jahrzehntelang war Kirch einer der mächtigsten Medienunternehmer in Deutschland, zu sehen bekam ihn aber kaum jemand. Lange Zeit gab es nicht einmal Fotos von Leo Kirch, was den Mythos noch verstärkte. Bis im Frühjahr 2002 alles zusammenbrach. Seit Jahren beharkt sich Kirch mit der Deutschen Bank. Neben dem Prozess am Freitag steht heute in einem weiteren Verfahren die Entscheidung an. Grundsätzlich geht es immer um die eine Frage: Muss die Deutsche Bank Kirch entschädigen?

Kirch macht Breuer für die Pleite seines Konzerns verantwortlich und damit für die Zerstörung seines Lebenswerks. Aus dem Nichts hatte Kirch, Sohn eines fränkischen Winzers, einen der mächtigsten Film- und Fernsehkonzerne Europas mit fast 10 000 Beschäftigten aufgebaut.

Neben der größten Spielfilmsammlung mit weit über 10 000 Titeln gehörten ihm die Fernsehsender ProSieben, SAT.1, N24 und DSF. Zudem sicherte sich Kirch für Milliardensummen die Übertragungsrechte an Fußball-Weltmeisterschaften. Im Frühjahr 2002 musste Kirch im Alter von 75 Jahren zusehen, wie sein Konzern zerbrach.

Umwerfen ließ sich Kirch davon aber nicht. "Der Herr hat\'s gegeben, der Herr hat\'s genommen", sagte der gläubige Katholik lakonisch. Seitdem arbeitet er trotz gesundheitlicher Probleme infolge von Diabetes noch immer aus seinem Münchner Stadtbüro weiter und mischt im Verborgenen auch in der Medienbranche mit. Einen seiner wenigen öffentlichen Auftritte hatte Kirch im Mai 2008 als Trauzeuge bei der zweiten Hochzeit von Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl, mit dem er befreundet ist.

Die guten Kontakte Kirchs zu einflussreichen Politikern und großzügige Kredite der Banken trugen in Kirchs besten Jahren zum Eindruck des machtbesessenen Medienmoguls bei. Doch bis zuletzt schaffte Kirch es nicht, mit seinem Traum vom Bezahlfernsehen Geld zu machen. Am Ende wurden ihm die Milliardeninvestitionen in seinen Abo-Sender Premiere und das waghalsige Engagement in der Formel 1 zum Verhängnis.

Von Anfang an machte Kirch den damaligen Deutsche-Bank-Chef Breuer verantwortlich, der sich in einer kritischen Phase öffentlich über die Kreditwürdigkeit der Kirch-Gruppe geäußert hatte. Kirch überzog Breuer mit Klagen und forderte milliardenschweren Schadenersatz.

Der Prozess am Freitag ist die zweite Runde in einem der zahlreichen Verfahren. In der ersten Runde dieses Prozesses hatte Kirch im März 2009 eine Niederlage erlitten. Konkret geht es um die Schadenersatzforderungen der Kirch-Firma KGL Pool, in der 17 Töchter gebündelt sind. Damals hatte das Gericht verneint, dass die KGL Pool Vertragsbeziehungen zur Bank unterhielt. Damit könne auch kein Schadenersatz geltend gemacht werden.

Der Bundesgerichtshof hatte 2006 festgestellt, dass Kirch grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz zustehen könnte - aber nur bei der Printbeteiligungs GmbH, in der Kirch seinen Anteil am Springer-Konzern gebündelt hatte. Ob und wie dies zutrifft, prüft derzeit das Landgericht München in einem weiteren Verfahren.

Das Urteil in diesem Rechtsstreit soll heute gesprochen werden - beide Seiten dürften gegen den Spruch aber erneut Rechtsmittel einlegen. Wann ein Urteil in dem am Freitag beginnenden Verfahren fällt, ist noch offen.