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Deutsche Bank unterliegt im Streit um Zinswetten Swap-Geschädigte fordern Geld zurück

23.03.2011, 04:34

Frankfurt/Main (dapd). Der Bundesgerichtshof (BGH) brummt der Deutschen Bank mehr als eine halbe Million Euro Schadenersatz auf, weil sie einem hessischen Mittelständler eine Zinswette verkaufte. Die hochriskanten Wetten, mit denen Geldhäuser Anfang 2005 Anleger lockten, haben eine Serie von Prozessen nach sich gezogen. Käufer von Spread Ladder Swaps versuchen, Schadenersatz zu erstreiten. In Finanzkreisen heißt es, dass 20 bis 30 Kommunen und kommunale Unternehmen und einige hundert Mittelständler das Rad mit den Swaps drehten. Viele Streitigkeiten seien mit Vergleichen beigelegt worden. Acht Verfahren sind inzwischen beim Bundesgerichtshof angelangt.

Eines der ersten Verfahren lief im Juli 2007 vor dem Landgericht Würzburg an. Die Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH verlangte 2,6 Millionen Euro von der Deutschen Bank, bei 4,1 Millionen Euro Gesamtverlust. Das Oberlandesgericht Bamberg verneinte im Mai 2009 in zweiter Instanz die Ansprüche. Anfang 2008 hatte auch das Landgericht Magdeburg im Fall der Heidewasser GmbH zugunsten der Deutschen Bank entschieden. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied in mehreren Fällen gegen die Deutsche Bank. Einer der spektakulärsten Fälle betrifft die Stadt Hagen. Die hoch verschuldete Kommune hatte beim Zocken mit Spread Ladder Swaps bis zu 50 Millionen Euro in den Sand gesetzt. Nachdem sie vor Gericht weitestgehend abgeblitzt war, schloss die Stadt 2009 einen Vergleich mit der Deutschen Bank – sie bekam fünf Millionen Euro und bleibt auf dem Großteil des Verlustes sitzen. Meinung