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Prozesse Ex-Siemens-Manager zu Bewährungsstrafen verurteilt

21.04.2010, 05:21

München (ddp). Im Prozess um schwarze Kassen bei Siemens hat das Landgericht München am Montag zwei frühere Manager zu Bewährungsstrafen verurteilt. Der einstige Finanzvorstand der Telekommunikationssparte, Michael K., erhielt zwei Jahre Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe von 60 000 Euro. Zudem muss er 100 000 Euro an Hilfsorganisationen zahlen. Sein Chefbuchhalter Hans-Werner H. wurde zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. Er muss 40 000 Euro an Hilfswerke zahlen.

Der Vorsitzende Richter Joachim Eckert sagte in seiner Urteilsbegründung, normalerweise gebe es bei derartigen Schadenssummen keine Bewährung. Nach Überzeugung des Gerichts wurden dem Unternehmen knapp 50 Millionen Euro entzogen. "Sehr, sehr positiv" wertete er aber die Geständnisse der Angeklagten und die von ihnen gezeigte Einsichtsfähigkeit. Zudem hätten sie keinen Eigenvorteil aus ihrem Handeln gezogen.

K. und H. hatten zum Prozessauftakt den Vorwurf der Untreue eingeräumt. Den Vorwurf der Beihilfe zur Bestechung zog das Gericht aufgrund der Schuldeingeständnisse zurück. K. hatte in seinen Vernehmungen auch die Arbeit der Staatsanwaltschaft unterstützt und wertvolle Hinweise für die weiteren Untersuchungen geliefert, wie Oberstaatsanwältin Hildegard Bäumler-Hösl in der vergangenen Woche vor Gericht sagte.

K. betonte in seinem Geständnis, er habe vor allem an die Sicherung von Arbeitsplätzen gedacht, als er einem Mitarbeiter freie Hand für Schmiergeldzahlungen und Beraterverträge gelassen habe. Er räumte ein, gewusst zu haben, dass der Mitarbeiter "diskrete Zahlungen über einen Treuhänder leisten" würde. Um Details habe er sich nicht gekümmert. Er sei überzeugt gewesen, im Interesse von Siemens zu handeln.

Sowohl K. als auch der mitangeklagte Buchhalter haben sich nach eigener Aussage zivilrechtlich bereits mit Siemens geeinigt. Zum Prozessende lag K. auch die schriftliche Einigung mit seinem früheren Arbeitgeber vor. Zum Inhalt machte er vor Gericht keine Angaben und verwies auf eine Vertraulichkeitsklausel.

Der erste Strafprozess um die Schmiergeldaffäre bei Siemens hatte 2008 mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe für den Verwalter der schwarzen Kassen, Reinhard S., geendet. Er musste außerdem 108 000 Euro bezahlen.