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Insolvenzverwalter bittet Kommunen um Unterstützung Karstadt wirbt erneut für Steuererlass

15.05.2010, 05:18

Essen (dpa/ts). Der Karstadt-Insolvenzverwalter hat bei den 94 Kommunen mit Firmenstandorten erneut um einen Steuererlass geworben. Klaus Hubert Görg habe einen Brief an die Kommunen geschickt, sagte gestern sein Sprecher Thomas Schulz. 15 Städte haben bislang einen Verzicht nicht erklärt. Duisburg lehnte in einem Ratsbeschluss Steuergeschenke ab.

Neben Duisburg haben 14 weitere Kommunen bislang entweder noch keine Entscheidung getroffen oder angekündigt, die Steuerforderung lediglich stunden zu wollen. Zum 25. Mai muss eine Entscheidung der Kommunen stehen. Bis dahin braucht Görg von den 94 Städten eine schriftliche Erklärung.

Bei dem geforderten Verzicht geht es um eine Steuerforderung der Gemeinden von theoretisch bis zu 140 Millionen Euro. Hintergrund ist ein außerordentlicher Ertrag in der Karstadt-Bilanz, der durch einen Forderungsverzicht der Gläubiger von bis zu zwei Milliarden Euro entstehen würde. Die Gläubiger sollen dafür auf bis zu 97 Prozent ihrer Forderungen verzichten. Tritt der Insolvenzplan nicht in Kraft, kommt es nicht zu dem Gläubigerverzicht. Damit wäre auch die Grundlage der Steuerforderungen der Kommunen hinfällig.

Durch das negative Votum von Duisburg gerät nach Darstellung von Görg der ganze Insolvenzplan in Gefahr, der den Erhalt von bundesweit 120 Karstadt-Filialen mit 25 000 Beschäftigten sichern soll. Falls nicht bis zum 25. Mai bundesweit mehr als 90 betroffene Kommunen mit Karstadt-Standorten, darunter auch Magdeburg und Dessau-Roßlau, dem geforderten Steuererlass zustimmen, kann eine der Bedingungen des Insolvenzplans nicht erfüllt werden.

Bis zum 28. Mai soll auch die Unterschrift eines Investors unter einem Kaufvertrag vorliegen. Die Erfüllung von beiden Bedingungen ist notwendig, damit der Insolvenzplan in Kraft treten kann. Das Essener Amtsgericht möchte am 31. Mai endgültig den Plan beschließen. Kann der Plan nicht in Kraft treten, droht der Warenhauskette die Zerschlagung.