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Möser: Gemeinderat erklärt Begehren für unzulässig "Wenn Bürgerwille nicht akzeptiert wird, dann gute Nacht, Demokratie"

Von Thomas Rauwald 18.07.2013, 03:16

Möser l Der Möseraner Gemeinderat hat am Dienstagabend nach einem heftigen Disput ein Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Das Begehren wandte sich gegen ein Ratsbeschluss zur Kita-Übertragung.

Nachdem es der SPD-Fraktion zum Auftakt der Versammlung nicht gelingt, die Inhalte einer am 25. April sechs Stunden vor Beginn abgesagten Ratssitzung (es ging um eine Beschlussfassung zur Erklärung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens) auf die Tagesordnung zu setzen, drehte sich in der heftigen Diskussion alles um ein Schreiben der Kommunalaufsicht, das mit einem Handstrich alles änderte. Inhalt des Bürgerbegehrens sei ein Sachverhalt, so die Kommunalhüter als Antwort auf eine Anfrage der Gemeindeverwaltung, der nicht als "wichtige Angelegenheit der Gemeinde" anzusehen sei, weil er die dafür in der Gemeindeordnung Sachsen-Anhalts vorgeschriebenen Bedingungen nicht erfülle. Der Rat müsse deshalb einen Beschluss zur Unzulässigkeit behandeln und fassen.

Dieser Auffassung folgte die SPD-Fraktion nicht. Es sei schon eine für die Gemeinde und die Eltern wichtige Sache, von welchem freien Träger, in welcher Rechtsform und mit welchen inhaltlichen Konzepten die Kinder zweier Einrichtungen erzogen werden, argumentierten Dr. Michael Krause und Peter Hammer. Mehr als 1300 Unterschriften zum Begehren würden den Bürgerwillen belegen und verdeutlichen, dass es sich in der Tat um eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde handelt.

Dem, so Gemeinderatsvorsitzender Hermann Lünsmann, stehe die verbindliche Aussage der Kommunalaufsicht entgegen. Der Rat müsse dementsprechend entscheiden.

"Nein", entgegnet Dr. Krause, "die Gemeindeordnung lässt im Paragrafen 26 einen Ermessensspielraum zu. Wir entscheiden, was uns wichtig ist!"

Im Papier der Behörde wird auf den Paragrafen 26, Absatz 2, Punkt 4, nicht hingewiesen.

Von den Zuschauern gab es Beifall für Dr. Krause, auf den Ratsvorsitzender Lünsmann mit den Worten harsch reagiert, dass Beifallsbekundungen nicht zulässig seien.

Marko Simon erinnerte daran, dass man sich im Vorjahr über "Kunterbunt" als Träger bereits einig gewesen sei. Entsprechende Beschlussvorlagen seien nicht zurückgezogen worden. "Wenn sich Leute sperren und den Bürgerwillen nicht akzeptieren, dann gute Nacht, Demokratie."

Nachdem Bürgermeister Bernd Köppen klar gemacht hatte, dass er bei einer Abweisung der Nichtzulassung von Amtswegen Einspruch erheben müsse, stimmen später elf Räte für und fünf gegen die Unzulässigkeit. Es gab eine Enthaltung.

Die Leser der Volksstimme können an der Meinungsbildung teilhaben. Noch bis Mitternacht ist es per Internet möglich, zu entscheiden, ob die Ablehnung der Zulässigkeit gerechtfertigt ist oder nicht. Stimmabgabe bitte unter www.volksstimme.de/begehrenmoeser