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An die Stelle uneinheitlicher Satzungen soll eine einheitliche Verwaltungsvorschrift treten Bauausschuss und Stadtrat beraten zu Baumschutzsatzungen im Stadtgebiet

Von Stephen Zechendorf 11.01.2014, 02:19

Einheitliche Regeln zur Baumpflege und Baumfällungen gab es in der Einheitsgemeinde Möckern bislang nicht. Im kommenden Bauausschuss soll sich das ändern. Dann dürften die letzten noch existierenden Baumschutzsatzungen in einigen Orten selber gefällt werden.

Möckern l Bislang gab es in den Ortschaften unterschiedliche Regelungen und Satzungen zum Thema Baumschutz. So gibt es auch jetzt noch Orte, in denen eigene Satzungen gelten: Aus Zeiten ihrer Selbständigkeit brachten Hobeck, Loburg, Lübars, Möckern, Rietzel und Wallwitz Baumschutzsatzungen mit in die Einheitsgemeinde. Doch die sollen nun gekippt werden. So sieht es ein Beschlussentwurf vor, der am kommenden Donnerstag im Bauausschuss und eine Woche später dem Stadtrat vorgelegt wird. Ziel der seit langem schon angedachten Aufhebung ist die Vereinheitlichung der Verwaltung in der Einheitsgemeinde.

In den Ortschaften hatte sich jedoch Widerstand gegen die Aufhebung geregt. Begründung: Man wollte nicht seinen Einfluss an die Stadt abgeben, wenn es um die Pflege oder den Verbleib des öffentlichen Grüns im Ort geht. An die Stelle der bisherigen Satzung soll daher eine Verwaltungsvorschrift treten, die genau regelt, wann und wie Hand (oder Säge) an einen Baum gelegt werden kann. Über diese Verwaltungsvorschrift muss jedoch kein Stadtratsbeschluss erfolgen, so etwas darf der Stadtbürgermeister alleine entscheiden.

Ziel: Gesunder Baumbestand und Verkehrssicherheit

Die Verwaltungsvorschrift bezieht sich auf Bäume, die im öffentlichen Raum stehen und somit in den Zuständigkeitsbereich der Stadt fallen. Die Vorschrift regelt die Kontrolle der Bäume und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen. Ziel sei es, Gefahrenabwehr zu betreiben und die Verkehrssicherheit durch einen gesunden Baumbestand zu gewährleisten.

Ortschaftsbürgermeister sollen einbezogen werden

Dabei sollen nach derzeitigen Planungen bei allen geplanten wesentlichen Maßnahmen die Ortschaftsbürgermeister zuvor informiert werden. Das hatten sich die Ortschefs mehrfach erbeten. Außer bei Verkehrssicherungsmaßnahmen, die sofort erledigt werden müssen, soll der Ortsbürgermeister in die Entscheidung einbezogen werden. Den Ortschefs obliegt es dann, zu entscheiden, ob der gesamte Ortschaftsrat beteiligt werden muss. In einzelnen Ortschaften hat sich diese Vorgehensweise bereits etabliert.

Es gibt aber auch Skeptiker der Aufhebung: So appellierte der Ökologische Beirat in Loburg, die Baumschutzsatzungen zu erhalten und auf alle Ortschaften auszuweiten.