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Bürgermeister Kay Gericke zieht Reißleine gegen rechtswidrigen Ratsbeschluss vom Dezember Nagelprobe in Biederitz: Gemeinderat muss erneut über Haushalt 2014 befinden

Von Thomas Rauwald 14.01.2014, 02:21

In der Gemeinde Biederitz muss über Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2014 neu entschieden werden. Bürgermeister Kay Gericke hat gegen den Beschluss der Ratsleute vom 12. Dezember interveniert.

Biederitz l Schon unmittelbar nach der Beschlussfassung der Biederitzer Gemeinderäte zum Haushalt 2014 hatte Bürgermeister Kay Gericke angekündigt, dass man die Entscheidung überprüfen müsse. Hintergrund ist, dass in der Haushaltslesung die Mehrheit der Räte einem Antrag der Gerwischer Ortsbürgermeisterin Karla Michalski gefolgt war, der auf die Streichung eines Haushaltspostens gezielt hatte. Es ging um die Nachveranlagung von Straßenbaubeiträgen nach der umfassenden Sanierung des Breiten Weges vor ein paar Jahren.

Ein Gericht hatte nach Einspruch eines Anliegers zu den erhobenen Straßenausbaubeiträgen entschieden, dass nicht nur die geringeren Ausbaubeiträge zu entrichten seien, sondern die deutlich höheren Beiträge laut Satzung zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Aus dieser richterlichen Entscheidung musste die Gemeindeverwaltung die Nachveranlagung als Einnahme in den Etat zwangsläufig ableiten. Insgesamt handelt es sich um einen Betrag in Höhe von rund 70 000 Euro, die sich auf die beitragspflichtigen Anlieger des Breiten Weges verteilen.

Dass eine knappe Mehrheit der Räte dennoch gegen die Nachveranlagung stimmte, hatte schon auf der Ratssitzung für Unruhe gesorgt. Soll die Verwaltung bewusst gegen gesprochenes Recht verstoßen?

In solchen Fällen ist der Bürgermeister verpflichtet, die Reißleine zu ziehen und Widerspruch anzumelden. Dem folgte auch die kreisliche Kommunalaufsicht. Sie erklärte sogar, dass nicht nur über den Antrag von Ortsbürgermeisterin Michalski neu befunden werden muss, sondern über den Haushalt als Ganzem, da die 70 000 Euro Bestandteil der Einnahmen des Etats waren.

Nun soll das Thema am 23. Januar erneut auf die Tagesordnung einer Ratssitzung kommen, informierte Bürgermeister Gericke. Die Sitzung ist um eine Woche vorgezogen worden, um noch ein wenig Zeit zu gewinnen. Sollte der Gemeinderat die Nachveranlagung erneut ablehnen, wird die Kommunalaufsicht die Angelegenheit an sich ziehen. Wann dann eine Entscheidung fällt, ist ungewiss. Fest steht jedoch, dass bis dahin, wie lange es auch dauert, auch nicht über den Haushalt befunden werden kann und die Gemeinde unter vorbehaltlicher Haushaltsführung steht. Das wiederum bedeutet, dass investive Vorhaben erst einmal ruhen müssen: Kita-Bau, Schöpfwerk, Sanierung der Gerwischer Trauerhalle ...