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  7. "Windkraft bei Zeppernick ist nicht allein auslösender Grund für Flurneuordnung"

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten widerspricht Vorwürfen "Windkraft bei Zeppernick ist nicht allein auslösender Grund für Flurneuordnung"

Von Stephen Zechendorf 16.01.2014, 02:23

In Zeppernick läuft die Vorplanung für ein Flurneuordnungsverfahren. Das federführende Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) widerspricht Behauptungen, dass das Verfahren nur für ein hier beantragtes Windenergiegebiet aufgenommen wurde. Am Dienstag trafen sich Betroffene und Behördenvertreter.

Zeppernick l Bei dem Arbeitstreffen in Zeppernick betonte ALFF-Mitarbeiter Hartmut Kriese: "Windkraft oder die Planung eines Windparkes kann nie alleiniges auslösendes Moment für ein Flurneuordnungsverfahren sein."

Zwölf Windkraftanlagen sollen nach Vorstellung des Investors Lorica bei Brietzke und Zeppernick entstehen (Volksstimme berichtete). Ein Großteil der Grundstücksbesitzer soll schon Verträge mit dem Unternehmen zur Überlassung der Grundstücke unterschrieben haben. "So ein Windrad ist eigentlich ein Störfaktor in einem Flurneuordnungsverfahren", sagte Kriese.

Windkraft eigentlich Störfaktor

Umgekehrt jedoch könnte eine Neuordnung der Eigentümerverhältnisse für den Windkraftbetreiber und interessierte Grundstücksbesitzer hilfreich bei der Durchsetzung von fehlenden Wegerechten sein. Das zumindest glauben Skeptiker des Verfahrens. So werden in einem Flurneuordnungsverfahren offene Fragen zu Wegerechten und Grundstücksbesitzverhältnissen geklärt.

Das würde auch bedeuten, dass Wege, die bisher nicht der Kommune gehören, im Zuge der Flurneuordnung danach im kommunalen Besitz sind. Die Einheitsgemeinde Möckern hat sich bisher gegen ein Windkraftgebiet ausgesprochen und verweist auf naturschutzrechtliche Aspekte. Der Nutzung des dann kommunalen, öffentlichen Weges durch das Windunternehmen könnte die Stadt möglicherweise nicht widersprechen. Windkraft gilt als "privilegiert".

Zur Vorgeschichte: Im Januar 2013 waren Landwirte aus Zeppernick und Hobeck mit dem Wunsch nach einem Flurneuordnungsverfahren an das ALFF Stendal herangetreten, bestätigte ALFF-Mitarbeiter Kriese: "Kurz danach teilte auch der Windkraftbetreiber seine Pläne in diesem Bereich mit." Vorgelegt worden seien damals auch Karten, aus denen hervorgeht, wo die Anlagen stehen sollen. Dem Landesverwaltungsamt sollen diese Planungen vorliegen, ebenso der Planungsgemeinschaft, die derzeit den Regionalen Entwicklungsplan (REP) für die Region erarbeitet.

Weil sich das ALFF zu dieser Zeit nicht in der Lage sah, das Verfahren zeitnah zu bearbeiten, habe es sich mit dem Landwirtschaftsministerium in Verbindung gesetzt. Aus dem Ministerium kam laut Kriese der Hinweis, "zu versuchen, das Windprojekt mit zu begleiten, wenn es stattfindet". Je mehr Maßnahmen man auch für dritte Planer begleite, umso größer sei der Effekt für das gesamte Neuordnungsverfahren. "Wenn wir also solche Dinge mit begleiten, ist der Einsatz möglicherweise noch ein bisschen effizienter."

Auch mit Blick auf die von der Bundesregierung angestrebten Energiewende sei der Antrag, so Kriese am Dienstag, "mit einer gewissen Beschleunigung auf den Tisch gekommen". Der Eindruck eines "Verfahrens im Schnelldurchlauf" trüge jedoch. Man wolle versuchen, das Procedere in zehn Jahren zu erledigen.

"Unser Verfahren beinhaltet die üblichen Maßnahmen der Flurneuordnung. Wir nehmen aber von den Planungen von Lorica Kenntnis und werden daher etwa nicht an der Stelle Obstbäume pflanzen, wo ein Windpark angedacht ist." Es gelte der Ansatz: Planungen von Dritten, die in Bearbeitung sind, werden berücksichtigt. "Es wird aber nichts geben, was wir aus dieser Richtung in unsere Vorplanung reinbringen."

Wegerecht wird später geregelt

Antragsteller von Windkraftgebieten müssen für das Genehmigungsverfahren dem zuständigen Landkreis die Zuwegung zu den geplanten Windkraftanlagen nachweisen. "Eigentlich müsste das Unternehmen nun mit allen privaten Grundstückseigentümern mit Wegen Verträge und Grundbucheintragungen für Wegerechte abschließen", führt Kriese aus. "Der Windkraftplaner kann aber doch nichts dafür, dass er sich an Wegen orientieren soll, die eigentumsrechtlich noch nicht sauber geregelt sind. Das ist Aufgabe der Flurneuordnung. Sicher profitiert der Planer davon, dass mit der Flurneuordnung die Wege eigentumsrechtlich den Kommunen zugeordnet werden und er dann nur noch mit der Kommune einen Nutzungsvertrag abschließen muss."

Der Landkreis als genehmigende Behörde der Windkraftanlagen werde vom ALFF in solchen Fällen über das laufende Flurneuordnungsverfahren informiert - mit dem Hinweis, dass in Sachen Zuwegungen eine Regulierung zeitversetzt noch erfolgt, sofern sich der Windparkplaner an vorhandenen Wegen orientiert, die im Flurneuordnungsverfahren bestehen bleiben.

Der ALFF-Vertreter verwies darauf, dass bei Ende des Flurneuordnungsverfahrens der Windpark, so er von Behörden genehmigt werde, längst vollendete Realität sein dürfte: "Die Neuregelung der Grundstückseigentumsverhältnisse erfolgt wohl erst im siebten Planungsjahr. Wenn wir die Wegemaßnahmen umsetzen, stehen die Anlagen schon."

Eigentümertreff erst im Winter

Bei den derzeit stattfindenden Treffen handele es sich um keine Eigentümerversammlung, sondern um eine Arbeitsgruppe, die die Vorplanung begleiten und zweckmäßige Vorschläge zu Wegebau, gewässerbaulichen und landschaftspflegerischen Maßnahmen machen soll. "Wir wollen jetzt erst mal das mögliche Gebiet eingrenzen, Grundsätze erarbeiten, eine Bestandsaufnahme und die Ziele der Flurneuordnung formulieren", führte ALFF-Mann Kriese aus. "Die Eigentümerversammlung kommt erst gegen Ende des Jahres 2014. Erst wenn ALFF und Eigentümer gemeinsam zu dem Ergebnis kommen, dass es ein Flurneuordnungsverfahren geben soll, kommt das auch." Dann müsste eine Eigentümergemeinschaft gebildet werden, in der die betroffenen Grundstückseigentümer organisiert sind und Kosten bestreiten.

In der Sitzung am Dienstagabend ging es erst einmal um die zweckmäßige Abgrenzung des Flurneuordnungsgebietes. Noch ist gar nicht klar, welche Flächen einbezogen sind. Derzeit gibt es drei Arbeitsvorschläge mit 1700 bis 1900 Hektar, die mal näher an Möckern, mal an Loburg reichen. Der Investitionsbedarf liegt bei zwischen drei bis vier Millionen Euro. Angestrebt ist dabei eine Förderung durch das Land in Höhe von bis zu 90 Prozent. Auf die Eigentümergemeinschaft käme ein Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent zu. "Wie der aufgebracht wird, ist dem ALFF dabei egal", sagte Kriese.

Auch ein Windkraftbetreiber kann Flächen erwerben und gehört dann zur Eigentümergemeinschaft.