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Sonderkreistag im Fall Finzelberg Landesverwaltungsamt wird Frist nicht ausnutzen

Von Tobias Dachenhausen 20.02.2014, 02:24

Burg/Genthin l Ob es einen Sonderkreistag mit einer Abstimmung zur Beurlaubung des Landrates Lothar Finzelberg (parteilos) bis zum Eintreten eines rechtskräftigen Urteils geben wird, entscheidet das Landesverwaltungsamt in den nächsten Tagen.

"Die Einberufung einer solchen Sondersitzung ist nicht genehmigungspflichtig, allerdings muss uns der Inhalt dieser Sitzung vorgelegt werden", konkretisiert Pressesprecherin Denise Vopel. Am Ende der vergangenen Woche sei der Antrag beim Landesverwaltungsamt eingegangen. "Gesetzlich haben wir jetzt maximal vier Wochen Zeit, darüber zu entscheiden. Diese Zeit werden wir aber nicht ausnutzen", kündigt Vopel eine zügige Bearbeitung an. Eine Entscheidung könnte bereits in der nächsten Woche feststehen.

Damit bestätigt das Landesverwaltungsamt die Aussagen des Kreistagsvorsitzenden Matthias Fickel (CDU), der Anfang der Woche nach Taktikvorwürfen des stellvertreten SPD-Kreisvorsitzenden Oliver Lindner stets betonte, sich an das Gesetz zu halten und nichts verschleppen zu wollen. "Die Besonderheit des Antrages liegt darin, dass es sich nicht um einen x-beliebigen Beschluss, sondern um eine Disziplinarmaßnahme handelt. Die muss zwingend bei der obersten Kommunalaufsicht angezeigt werden", sagte Fickel.

13 Kreistagsmitglieder wollen sofortige Dienstentheben Finzelbergs

13 Mitglieder, damit mehr als ein Viertel der gesetzlich geforderten Kreistagsmitglieder, haben den Antrag unterschrieben. Darunter Mitglieder aus den Fraktionen CDU, SPD, Die Linke und Freien Wähler/Endert-JL. Der Antrag sieht die sofortige Dienstenthebung des Landrates vor, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Die unterzeichnenden Kreistagsmitglieder sehen die ordnungsgemäße Funktion der Kreisverwaltung als erheblich beeinträchtigt. Eine vorläufige Dienstenthebung sei erforderlich, um weiteren Schaden vom Landkreis abzuwenden, heißt es in dem Antrag der Kreistagsmitglieder.

Landrat Finzelberg wurde Ende Januar in zweiter Instanz wegen uneidlicher Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss des Landtages Sachsen-Anhalt vom Landgericht Stendal zu neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Finzelberg hat mittlerweile gegen das Urteil Revision eingelegt. Das Amtsgericht Burg hatte den Landrat zuvor sogar zu 14 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, was gleichbedeutend mit dem automatischen Ausscheiden aus seinem Amt gewesen wäre.