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Windkraftanlagen bei Hobeck Ausschuss: Kein Wind für "Kamerun"

Das Windkraftunternehmen Lorica hat beantragt, in der Gemarkung Hobeck
vier Windkraftanlagen zu errichten. Seit Mittwochabend steht fest: Weder
der Ortschaftsrat von Hobeck noch die Mitglieder des Bauausschusses
können sich mit dieser Vorstellung anfreunden.

20.06.2014, 01:24

Hobeck l Weil es um die Gemarkung Hobeck ging - konkret ein Gebiet, das den Namen Kamerun trägt - war die Sitzung des Bauausschusses nach Hobeck verlegt worden. Hier ging es um die Frage, ob der Stadtrat von Möckern sein gemeindliches Einvernehmen geben soll. Dieses ist erforderlich bei dem weiteren Genehmigungsverfahren, das in den Händen des Landkreises Jerichower Land liegt.

Es geht um vier Windkraftanlagen vom Typ Enercon E-115 mit einer Nabenhöhe von 149 Metern und einem Rotordurchmesser von 115 Metern, woraus sich eine Gesamthöhe von fast 207 Metern ergibt. Die Nennleistung der Anlagen wird mit je 3000 kW angegeben.

Doch die Stadtverwaltung hat dem Bauausschuss empfohlen, das Einvernehmen nicht zu erteilen - so wie schon bei den vergangenen Anträgen zu Windkraftgebieten bei Rosian und Zeppernick.

Begründet wird die Empfehlung mit der nicht ausreichend gesicherten Erschließung für die Windenergieanlagen. Im Grunde genommen sei der Stadt gar nicht klar, wie die Erschließung und Zuwegung der vier in Frage kommenden Grundstücke erfolgen soll. "Die Stadt Möckern vertritt die Auffassung, dass der Antrag zurückzuweisen wäre, weil die Unterlagen der Antragstellung hinsichtlich der Fragestellung `gesicherte Erschließung` nicht prüffähig sind", heißt es in einem Hinweis an die Genehmigungsbehörde.

Demzufolge heißt es im Beschlussvorschlag auch, dass der Stadtrat den Bürgermeister nicht ermächtigen sollte, Baulasten auf städtische Flurstücke im Planbereich des Windparkes eintragen zu lassen.

Der Bauausschuss folgte dieser Empfehlung aus dem Rathaus nahezu einstimmig. Lediglich Ausschussmitglied Gerd Bathge (CDU) enthielt sich seiner Stimme. Auf seinem Stegelitzer Firmengrundstück ist auch der Firmensitz der antragstellenden Lorica zu finden. Bei der vorangegangenen Abfrage zum Mitwirkungsverbot hatte sich Bathge nicht gemeldet.

In jüngerer Vergangenheit hatten die Firma Lorica und auch andere Windkraftfirmen die Region um Loburg für sich entdeckt. Denn weil der zuvor zuständige Landkreis Zerbst in seiner regionalen Entwicklungsplanung keine gu¨ltigen Regelungen zum Thema Wind geschaffen hatte, gilt auch bei Hobeck fu¨r die Errichtung von Windenergieanlagen die grundsätzliche Privilegierung gemäß dem Baugesetzbuch.

Eine abschließende Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen wird der Stadtrat von Möckern in seiner Sitzung am Donnerstag, 26. Juni, treffen müssen. Eine Verweigerung bedeutet aber nicht automatisch, dass auch der Landkreis als genehmigende Behörde dem Windpark eine Abfuhr erteilt. Vielmehr gilt: Wenn nichts dagegen spricht, müssen die Anlagen genehmigt werden. Wie bei den vorangegangenen Anträgen in Rosian und Zeppernick verweist die Stadt auch auf die Nähe zu existierenden Naturschutzräumen.