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Illegales Abfeuern von Raketen zu Feiern ist zum Problem geworden / Kaum Handhabe dagegen Feuerwerker rauben den Schlaf

Von Manuela Langner 04.07.2014, 03:27

Ob Geburtstagsfeier oder Ehejubiläum: Zu vielen Partys gehört Feuerwerk inzwischen dazu. In der Gemeinde Biederitz sind vor allem die großen Ortschaften betroffen. Bürgermeister Kay Gericke appelliert, mehr Rücksicht auf Nachbarn und Tierbesitzer zu nehmen.

Biederitz/Gerwisch l Braucht man zu jedem Anlass wirklich ein Feuerwerk? Für Biederitz` Bürgermeister Kay Gericke ist die Antwort ein klares Nein. Dennoch hat die Knallerei in der letzten Zeit deutlich zugenommen. Kaum ein Wochenende, an dem zu Anbruch der Dunkelheit nicht doch irgendwo Raketen gen Himmel geschossen werden. Besonders häufig passiert das in Biederitz und Gerwisch.

Mit Zahlen unterlegen lässt sich die Entwicklung nicht. Zwar sind Feuerwerke genehmigungs- beziehungsweise anzeigepflichtig, aber die meisten, die damit das Geburtstagskind oder das Jubelpaar hochleben lassen wollen, feuern die Raketen einfach so ab.

Privatpersonen brauchen eine Genehmigung

"Für Privatpersonen ist es grundsätzlich genehmigungspflichtig", erklärt Sabrina Ostermann vom Biederitzer Ordnungsamt. Nur Silvester und Neujahr seien von dieser Regelung ausgenommen. Gewerbetreibende, die nach Sprengstoffgesetz einen Befähigungsschein oder eine Erlaubnis besitzen, müssen das Feuerwerk in der Gemeindeverwaltung anzeigen. Das muss mindestens zwei Wochen vorher passieren, in der Nähe von Bahnstrecken sogar vier Wochen im Voraus. Allerdings gab es in der Gemeinde noch keinen Fall, auf den Letzteres zugetroffen wäre. Wer als Privatperson einen Antrag stellt, findet dafür ein Muster auf der Internetseite der Gemeinde. Und das Ordnungsamt vereinbart immer einen Vor-Ort-Termin, um zu überprüfen, ob ein Feuerwerk dort tatsächlich gefahrlos gezündet werden kann. Besteht genügend Abstand? Muss ein Weg gesperrt werden? Etc. Bei Gewerbetreibenden gibt es den Vor-Ort-Termin nur, wenn sie das erste Mal in Biederitz tätig sind. Meistens handelt es sich jedoch um Gaststätten, die das Feuerwerk zu Feiern mitanbieten.

Im Mai, Juni und Juli muss ein Feuerwerk bis 23 Uhr beendet sein, in den übrigen Monaten der Sommerzeit bis 22.30 Uhr und sonst bis 22 Uhr.

"Wenn wir eine Genehmigung erteilen, werden auch Polizei, Feuerwehr, der Landkreis und unsere eigene Rufbereitschaft informiert", setzt Sabrina Ostermann hinzu. Es ist möglich, dass ein Mitarbeiter des Kreises vor Ort noch einmal prüft, ob alle Vorgaben eingehalten werden.

Die Gebühren für Gewerbetreibende liegen bei 35 Euro, für Privatpersonen bei 70 Euro wegen des höheren Aufwands. Ein Stück weit sollen die hohen Kosten auch abschreckend wirken. "Aber wir können die Gebühren nicht ins Unendliche steigern, weil Feuerwerk sonst nur noch schwarz abgebrannt wird", gibt der Bürgermeister zu bedenken.

Zu hohe Gebühren fördern illegale Feuerwerke

Das Feuerwerk anzumelden sei wichtig, damit sich Tierbesitzer darauf einstellen könnten. Viele Pferde, Hunde, Katzen etc. reagieren sehr sensibel auf die Knallerei. "Die Tiere wissen im Gegensatz zu uns Menschen nicht, was das zu bedeuten hat und leiden sehr darunter", sagt Kay Gericke.

Nachbarn, die nicht die Nacht zum Tag machen oder Kinder, die im Sommer bei offenen Fenster schlafen, können durch den Krach aus dem Schlaf gerissen werden.

Wer ein Feuerwerk schwarz zündet, braucht kaum zu befürchten, zur Rechenschaft gezogen zu werden. Selbst wenn sich der alarmierte Bereitschaftsdienst sofort auf den Weg macht, ist das Feuerwerk bei seinem Eintreffen sehr wahrscheinlich schon vorbei. Außerdem ist es fast unmöglich zu lokalisieren, wo der Feuerwerker steht, wenn man nur die Raketen am Himmel sieht. Sollte doch mal einer überführt werden, droht ihm ein Bußgeld.

Ein generelles Feuerwerkverbot kann die Gemeinde nicht aussprechen, das ist bereits überprüft worden.

Früher gehörte auch ein Feuerwerk zum Biederitzer Ehlefest. Seit mehreren Jahren wird darauf verzichtet. "Wir müssen das nicht auch noch fördern. Das findet schon genug statt", sagt Kay Gericke.