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Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt / Streitpunkt ist der fehlende Anschluss einer Photovoltaikanlage auf dem Schuldach in Elbe-Parey Stadtwerke Burg und Avacon streiten sich vor Gericht

10.09.2014, 01:17

"Blockierer der Energiewende" sagen die einen, "unterschiedliche Rechtsauffassungen", sagen die anderen. Die Stadtwerke Burg und Avacon liegen im Streit. Grund: Der Anschluss der Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Schulgebäudes in Elbe-Parey. Die Stadtwerke haben bereits Antrag auf eine einstweilige Verfügung gestellt.

Von Tobias Dachenhausen

Burg/Elbe-Parey l "Es blieb uns nichts anderes übrig. Außergerichtliche Gespräche scheiterten, es entstehen massive Ausfälle von Einnahmen, da wir keinen Strom einspeisen können", begründet Dr. Alfred Kruse, Geschäftsführer der Stadtwerke Burg. Mittlerweile seien es über 6000 Euro Erlösausfälle. Im Januar dieses Jahres errichteten die Stadtwerke Burg eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) auf dem Dach des Schulgebäudes in Elbe-Parey, von der Avacon lag eine positive Netzverträglichkeitsprüfung vor. Seit dem 10. Februar war die Anlage betriebs- und anschlussbereit. Doch nichts passierte.

Der dort erzeugte Strom soll der Versorgung des Gebäudes dienen, der Reststrombedarf wird über einen Stromlieferungsvertrag mit den Stadtwerken abgedeckt. Der überschüssige von der Photovoltaik-Anlage erzeugte Strom wird ins Netz eingespeist. Eine Lösung, die in ganz Deutschland üblich sei, so Kruse. "Warum Avacon die Vertragserfüllung auf dem Schulgebäude von einem auf den anderen Tag verweigert hat, erschließt sich uns bis heute nicht." Die Stadtwerke sprechen gar davon, dass Avacon lokale Wertschöpfung und die Energiewende blockiere.

Das Unternehmen reagiert wütend auf die massiven Anschuldigungen. "Wir verweigern weder den Anschluss der PV-Anlage noch sind wir Verhinderer der Energiewende", erklärt Unternehmenssprecherin Corinna Hinkel. Die Avacon habe in ihrem Netzgebiet bereits mehr als 30000 PV-Anlagen an das Netz angeschlossen und investiere pro Jahr rund 150 Millionen Euro in ihre Infrastruktur, um die dezentralen Erzeugungsanlagen anschließen und den erzeugten Strom ins Netz aufnehmen zu können. "Wir waren und sind jederzeit bereit, auch die PV-Anlage auf dem Schuldach der Gemeinde Elbe-Parey anzuschließen", betont Hinkel.

Beide Firmen haben zu dem Messkonzept der Stadtwerke unterschiedliche Rechtsauffassungen. "Die Stadtwerke wünschen, dass auf einem Zähler zwei Mandanten geführt werden. Dem können wir als Netzbetreiber nicht zustimmen, da wir sowohl dem Stromlieferanten als auch dem Einspeiser gegenüber gesetzliche Verpflichtungen haben, die wir bei der von den Stadtwerken angestrebten Variante nicht in jedem Fall gewährleisten können", erklärt die Avacon-Sprecherin. Mit dem vorgeschlagenem Konzept der Stadtwerke sei für den Fall, dass die Nutzung des Netzanschlusses unterbrochen werden muss, gleichzeitig auch die Einspeisung von Strom aus der EEG-Anlage unterbunden. "Dies würde aber ein Verstoß gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz darstellen", erklärt Hinkel. Kruse sieht das anders: "Avacon stellt alle Nutzer von Eigenverbrauch unter Generalverdacht, ihre Rechnungen nicht zu bezahlen, in diesem Fall sogar den eigenen Konzessionsgeber."

Die EEG-Clearingstelle des Bundes schreibt. "Netzbetreiber sind verpflichtet, EEG-Anlagen unverzüglich und vorrangig an das Netz für die allgemeine Versorgung anzuschließen. (...) Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob die anzuschließende PV-Anlage in Voll- oder Überschusseinspeisung mit Selbstverbrauch durch die Anlagenbetreiberin bzw. den Betreiber selbst oder durch Dritte betrieben wird."

Avacon bedauere die entstandene Situation. Jedoch habe das Unternehmen von Beginn an Alternativen angeboten, mit denen das von den Stadtwerken geplante Betreiber-/Bezugsmodell umgesetzt werden und die Anlage sofort angeschlossen werden könne. "Zudem wären keinem der Beteiligten Nachteile entstanden und für alle wäre die notwendige Rechtssicherheit gegeben. Diese Alternativen sind von den Stadtwerken Burg jedoch leider ohne Begründung abgelehnt wurden", erzählt Hinkel.

Ein Eingehen auf diese Angebote zum alternativen Anschluss kam nicht in Frage, "weil alle Vorschläge mit massiven Mehrkosten verbunden sind", heißt es von den Stadtwerken. Die werfen dem Energieversorger vor, dass ihnen die Überschuss-Einspeisungen ein Dorn im Auge sind. "Was Avacon macht, ist schlicht geschäftsschädigend", betont Kruse.

Die Fronten sind verhärtet. Die Stadtwerke Burg haben nun den Antrag auf eine einstweilige Verfügung gestellt - Ausgang offen. Jetzt muss das Landgericht Braunschweig entscheiden.