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Änderungen bei der Regelung zur Gesundschreibung in Möckerns Kindertagesstätten Bildungsausschuss bestätigt Entwurf

Von Stephen Zechendorf 11.10.2014, 03:10

Möckern l Der Kultur- und Bildungsausschuss der Stadt Möckern hat in seiner Sitzung am Donnerstag den Entwurf einer Änderung der Kita-Nutzungssatzung einstimmig bestätigt. Darin geht es um die vom Landkreis Jerichower Land beanstandeten Passagen zur Gesundschreibung von erkrankten Kindern.

Bisher hieß es in der Nutzungssatzung für kommunale Kindertagesstätten, dass nach einer Erkrankung des Kindes spätestens mit Rückkehr in die Kindertageseinrichtung gemäß Paragraf 18 des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung des Kindes in der Kindertageseinrichtung vorzulegen sei. Dies wurde von Vertretern des Stadtelternrates kritisiert, auch weil eine erneute Vorstellung beim Arzt Zeit und Kosten in Anspruch nähme und das Kind im Wartezimmer des Arztes einer erneuten Ansteckung ausgesetzt werde. Das Thema war zuvor in den Elternkuratorien teils kontrovers diskutiert worden (Volksstimme berichtete ebenfalls).

Die Möckeraner Stadtverwaltung teilt zwar auch weiterhin nicht die Ansicht der Kommunalaufsichtsbehörde und des Stadtelternrates, schlägt den Ratsleuten aber vor, die geänderte Nutzungssatzung zu verabschieden. Begründet wird dies damit, dass es im Verlaufe der öffentlich geführten Diskussion von Sorgeberechtigten keine nennenswerten Meinungsäußerungen zum Beibehalt der bisherigen Regelung gab. Auch sei der Entwurf mit dem Vorstand des Stadtelternrates und den leitenden Mitarbeitern der kommunalen Kindertagesstätten abgesprochen.

Der geänderte Passus bezieht sich nun deutlicher auf übertragbare Krankheiten gemäß des Infektionsschutzgesetzes. "Für die Wiederaufnahme des Kindes ist eine positive ärztliche Beurteilung (z.B. ärztliche Bescheinigung) erforderlich."