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Staatsanwaltschaft Halle ermittelt seit gut einem Jahr wegen Verdachtes kinderpornografischer Bilder auf Dienstcomputer beim CJD Genthin Verfahren vor dem Abschluss: Dann fällt Entscheidung

Von Andreas Mangiras 17.10.2014, 03:06

Genthin/Halle/Ebersbach l Vor dem Abschluss steht das Verfahren um den Verdacht möglicher kinderpornografischer Bilddateien, die vor einem Jahr auf einem Dienstrechner des Genthiner Familienberatungszentrums des Christlichen Jugenddorfwerkes Deutschlands (CJD) gefunden worden waren. "Die Ermittlungen dauern noch an, aber es neigt sich dem Ende zu." Das erklärte gestern auf Volksstimme-Nachfrage Oberstaatsanwalt Andreas Schieweck, Pressesprecher der für derartige Vorfälle im Land zuständigen Staatsanwaltschaft Halle.

Der brisante Vorfall, in dem die Ermittler aktiv sind, liegt gut ein Jahr zurück. Wie damals bekannt wurde (Volksstimme berichtete am 23. November 2013), waren auf einem Mitarbeitercomputer im Genthiner Familienberatungszentrum "Fotos mit vermutlich pornografischem Inhalt" gefunden worden. Der CJD-Angestellte, der Zugriff auf den Rechner gehabt habe, wurde damals umgehend suspendiert. Sowohl im Beratungszentrum in Genthin, zu dem auch das Frauenhaus gehört, wie auch beim Bundes-CJD herrschte blankes Entsetzen über den Vorfall.

Der CJD erstattete pflichtgemäß Anzeige. Die Organisation, die ihre Bundeszentrale in Ebersbach (Baden-Württemberg) hat, setze auf Aufklärung und Transparenz, erklärte seinerzeit der CJD. Das geschehe angesichts der hochsensiblen Problematik zum Schutz und aus Fürsorge für die betreuten Familien und Kinder sowie die Mitarbeiter. Verdacht und Vorwurf müssten aufgeklärt werden. Die Arbeit in Genthin werde selbstverständlich fortgesetzt.

Eine CJD-Sprecherin hatte damals nach Volksstimme-Anfragen informiert, dass die Staatsanwaltschaft Halle einen Mitarbeiter-Rechner beschlagnahmt und Ermittlungen aufgenommen habe. Bilder, die auf dem Computer gefunden wurden, stammten ihren Angaben zufolge vermutlich aus dem Internet. Soweit sie es einschätzen könnten, seien die auf den Fotos abgebildeten jungen Menschen keine, die von der CJD-Einrichtung in Genthin betreut würden.

Was die Ermittlungen bisher ergeben haben, bleibt vorerst noch offen. Nach Abschluss des Verfahrens entscheidet die Staatsanwaltschaft, wie es weitergeht: Wird Anklage erhoben oder nicht?

In der Genthiner CJD-Einrichtung werde weiter in Ruhe eine verlässliche und gute Arbeit mit und für die Betreuten geleistet, hieß es gestern aus der CJD-Zentrale in Ebersbach. Der Mitarbeiter, gegen den ermittelt werde, habe das Unternehmen verlassen. Der beschlagnahmte Dienstcomputer sei noch bei der Staatsanwaltschaft. Man warte jetzt auf das Ergebnis des Verfahrens.

Dass die Ermittlungen solange dauern, ist aus Sicht der Staatswaltschaft nicht ungewöhnlich. "Wir haben hier zeitgleich mehrere 100 Verfahren laufen", erläuterte Oberstaatsanwalt Schieweck. "Es müssen zehntausende Datensätze, zum Teil verschlüsselt, gesichtet und ausgewertet werden. Da kommt es zu einem gewissen Stau." Für ein Verfahren wie das um den Vorfall in Genthin sei eine Dauer von "mindestens sechs Monaten bis zu einem Jahr aber normal".