1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Burg
  6. >
  7. Müssen ist menschlich, aber nicht umsonst

Abwasserbeiträge: Forderungen auch für Altanschließer / Der aktuelle Eigentümer muss zahlen Müssen ist menschlich, aber nicht umsonst

Von Franziska Ellrich 13.11.2014, 02:17

Wer muss für die Investitionen in der Wasserversorgung aufkommen - Abwasserzweckverband, Kommune oder Grundstückseigentümer? Auch 20 Jahre nach dem Anschluss können noch Beitragsforderungen ins Haus flattern. Unter dem Titel: Herstellungsbeitrag II.

Gommern l 629 Euro sollte der Abwasserbeitrag die Familie aus Gommern kosten. Doch Ulrike Kauert hat Widerspruch eingelegt. Sie gehört zu den sogenannten Altanschlussnehmern - ihr Haus wurde vor 1991 an eine zentrale öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen. Erst danach trat das Kommunalabgabengesetz in Kraft. Seitdem können Gemeinden zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung und Erneuerung ihrer öffentlichen leitungsgebundenen Einrichtungen Geld von den Bürgern kassieren.

Und das nicht nur von Neuanschlussnehmern, sondern auch von denen, die bereits an das Abwassersystem angeschlossen sind. Rechtlich ist das laut Umweltministerium korrekt und nennt sich Herstellungsbeitrag II. "Es ist ein Irrtum, dass Grundstückseigentümer für Altanlagen noch einmal neu bezahlen müssen", sagt Jeanette Tandel, Sprecherin des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt. Sondern damit würden Kosten gedeckt, die nach 1991 für die erneuerte Kläranlage sowie die Überleitungsbauwerke angefallen sind. Ohne den besonderen Herstellungsbeitrag zahlen Neuanschluss- für Altanschlussnehmer mit.

Der Eigentümerverband Haus und Grund sieht das anders: "Beiträge sind nicht primär, sondern sekundär zu erheben - und nur, wenn die Finanzierung über Gebühren nicht möglich ist", erklärt Landespräsident Holger Neumann. Altanschließer sollten in Widerspruch gehen. Das hat Ulrike Kauert getan. Aus diesem Grund hat der Eigenbetrieb Wasser und Abwasser Gommern ihr einen Vergleich angeboten: 314,50 an Stelle von 629 Euro soll die Hauseigentümerin zahlen.

Warum, erläutert Betriebsleiter Manfred Bluhm: "Der Vergleich kam auf dringlichen gerichtlichen Rat vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg zustande." Hintergrund ist die Ungewissheit einer etwaigen Verjährung. Denn: Ein Gesetzesentwurf zur Verjährungsfrist hat die Regierung dem Landtag bereits vorgelegt. "Die Höchstfrist soll auf zehn Jahre nach dem Entstehen der Vorteilslage festgelegt werden", fasst Tandel vom Umweltministerium zusammen. Für "Altfälle" solle die Verjährung mit dem Ablauf des 31. Dezember 2015 eintreten.

Neumann vom Eigentümerverband ist da anderer Auffassung: "Die Frist dürfte künftig nicht länger als vier Jahre sein, für die Übergangszeit der Vergangenheit sollten zehn Jahre ausreichen." Der sichtbare Vorteil für den Grundstückseigentümer und die Erhebung des Beitrages müssten eben in einem engen zeitlichen Zusammenhang aufeinander folgen.

Ist die Höchstfrist verfassungskonform?

Eine Zehn-Jahres-Höchstfrist auch für Altanschließer: Für Ministerialrat Detlef Bücken-Thielmeyer wirft das "eine Reihe schwieriger auch verfassungsrechtlicher Fragen" auf. "Bei Eingriffen in die Finanzhoheit sei entscheidend, dass der Gesetzgeber eine finanzielle Entlastung der Grundstückseigentümer nicht mit einer bleibenden finanziellen Belastung der Gemeinden zu erreichen versucht", erklärt Bücken-Thielmeyer in der Verwaltungsrecht-Zeitschrift.

Betriebsleiter Bluhm zählt auf, wofür der Beitrag II in Gommern genutzt wird: "Die Anlagen aus DDR-Zeiten entsprechen teilweise nicht den jetzt gültigen technischen Vorschriften. Nach und nach ist das Erneuern der Anlageteile notwendig." Dürfe der Herstellungsbeitrag II nicht mehr erhoben werden, ist laut Bücken-Thielmeyer davon auszugehen, dass die Altanschließer über erhöhte Gebühren an den Investitionen beteiligt werden.

Die jährliche Grundgebühr für Ulrike Kauert aus Gommern liegt laut Statistischem Landesamt für das Jahr 2013 bei 124,42 Euro, bei einem Verbrauchspreis von 3,36 Euro pro Kubikmeter. In Möser waren es hingegen nur 88,44 Euro Gebühr bei einem Kubikmeterpreis von 2,36 Euro. Im Sachsen-Anhalt-Vergleich schneidet der Abwasserzweckverband Naumburg besonders gut ab: 2,17 Euro je Kubikmeter bei einer jährlichen Gebühr von 31,20 Euro. Die Landeshauptstadt liegt bei 3,07 Euro je Kubikmeter - erhebt allerdings keine zusätzliche Gebühr.

Warum sind die Unterschiede beim Thema Abwasser so groß? Bevölkerungsdichte, Untergrundverhältnisse, Grundwasserverhältnisse, Entfernung zu einem Gewässer, in das das Abwasser eingeleitet werden kann - Bedingungen, von denen die Investitionskosten abhängen. "Die Kosten je Einwohner sind in einem Gebiet mit kleinen, weit auseinanderliegenden Orten im Bergland, wo die Kanäle im Fels verlegt werden, müssen einfach viel höher als in einer größeren Stadt im Flachland mit Sandboden", stellt Ministeriumssprecherin Jeanette Tandel anschaulich dar. Um diesen Unterschied zu verringern, fördere das Land Abwassermaßnahmen vor allem im ländlichen Raum.

Wo bleibt Gerechtigkeit beim Abwasserentgelt?

Dennoch "hat es in Sachsen-Anhalt nie eine Beitragsgerechtigkeit gegeben", bemängelt Haus und Grund-Landespräsident Neumann. Die Gerwischer Kläranlage für das hohe Abwasseraufkommen der Magdeburger sei außerordentlich rentabel - im Gegensatz zu den Leitungen und Pumpwerken, die im ländlichen Raum installiert werden müssen. Das Problem: die zentrale Abwasserentsorgung.

"Es hat Anfang der 1990er Jahre Entscheidungen gegeben, infolge derer Anlagen zu groß gebaut worden sind", räumt Tandel ein. Deswegen prüfe das Land heute bei Förderungen, ob Abwassermaßnahmen "demografiefest" sind - sinnvoll beim zu erwartenden Bevölkerungsrückgang.

Laut der Naumburger Geschäftsführerin Ute Steinberg muss die Entsorgung im Einzelfall betrachtet werden. "Eine richtig große Anlage hat man manchmal besser unter Kontrolle als einen Haufen kleiner Anlagen." Ihr Verband hat bereits vor mehr als zehn Jahren Beiträge auch für Altanschließer erhoben - und glänzt heute mit den niedrigsten Entgelten. "Wir haben damals eine Menge Prügel eingesteckt. Zum Glück lief die Zusammenarbeit im politischen Bereich von Beginn an gut." Darin läge das Problem für viele Verbände: "Die politische Diskussion ist zu groß."

Was Steinberg am Herzen liegt: "Das die Verbraucher Wasser sparen wollen, ist ein großes Problem." Immer wieder müssten die Kanäle mit einem hohen Kostenaufwand durchgespült werden - weil der Wasserverbrauch zu gering ist.

Wichtig für Tandel vom Umweltministerium: "Mit der Abwasserbeseitigung verdienen die Gemeinden kein Geld. Sie muss kostendeckend betrieben werden." Der Eigenbetrieb Wasser und Abwasser Gommern hat laut Bluhm aktuell Eigenkapital ausgewiesen. Und per Dezember 2012 rund 210 000 Euro Jahresüberschuss bilanziert.