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Antrag zur neuen Satzung: Bei Von-Bis-Spannen nicht den Höchstbetrag, sondern den Mittelwert Gübser reduzieren Entschädigungen

Von Thomas Rauwald 15.11.2014, 02:11

Nachdem die Gübser Ortschaftsräte einer Steuererhöhung für die Bevölkerung nur in abgemildeter Form zugestimmt hatten, hatten sie auch zur neuen Entschädigungssatzung einige Änderungsanträge gestellt.

Gübs l Den Anlass für eine Änderung der vorhandenen Entschädigungssatzung beschrieb die Amtsmitarbeiterin Daniela Herrmann. Mit dem seit dem 1. Juli geltenden neuen Kommunalverfassungsgesetz gäbe es zu den gesetzlich zu zahlenden Entschädigungen für die in der Gemeinde ehrenamtlich tätigen Bürgern (u.a. Gemeinderäte, Ortschaftsräte, Ortsbürgermeister, berufene Bürger) und für die Kameraden der freiwilligen Feuerwehren einen Runderlass des Innenministeriums, der die Höhe der Sätze festschreibe. Bei einigen Positionen sei für die Bemessung die Anzahl der Einwohner der Ortschaft/Gemeinde maßgebend. Für andere gäbe es eine Von-Bis-Spanne. Um das Ehrenamt zu stärken und das Engagement anzuerkennen, habe die Verwaltung hierbei den Höchstsatz in den Satzungsentwurf geschrieben.

Dem wollte der Gübser Ortsbürgermeister so nicht folgen. Von den Bürgern höhere Steuern verlangen und andererseits nicht zwingend notwendige Maximalwerte aus der Gemeindekasse zu zahlen, das passe nicht zusammen, so seine persönliche Auffassung. Als Kompromiss schlug er vor, bei den Von-Bis-Beträgen den Mittelwert zu nehmen. Eine solche Entscheidung läge in der Entscheidung der Räte, wurde konstatiert. Keinen Handlungsspielraum gibt es jedoch bei den gesetzlich festgeschrieben Pauschalbeträgen

Ein Beispiel: Für ehrenamtliche Ortsbürgermeister in Orten mit mehr als 2000 Einwohnern sieht der Runderlass 155 bis 470 Euro je Monat vor. Im Entwurf stehen 470 Euro. Der Mittelwert wäre 313 Euro. Eine identische Lösung soll bei den Ortschaftsräten Anwendung finden. Auf diese Weise könnten die Ausgaben aus der Gemeindekasse reduziert und das Geld für andere Notwendigkeiten ausgegeben werden.

Diesem Vorschlag folgten die Räte. Außerdem sollen die Zahlungen für den Vorsitzenden des Gemeinderates, die Ausschussvorsitzenden und die Vorsitzenden der Gemeinderatsfraktionen nicht angehoben werden. Keine Abstriche gab es an den Zahlungen für die Feuerwehrleute und für die Wasserwehren.

Bisher sind in Biederitz für Aufwandsentschädigungen jährlich rund 95 000 Euro ausgegeben worden. Mit der neuen Satzung würden es 31 200 Euro mehr werden.