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Verwaltungsgericht beschließt Flüchtlingsfamilie atmet auf

Seit dieser Woche sollte die afghanische Familie Nabizadeh wieder in
Ungarn leben - ohne Unterkunft, Krankenversicherung und Schulplatz. So
hat es das Bundesamt für Migration beschlossen. Doch einen Tag vor dem
Abflug verhinderte das Verwaltungsgericht die Rückführung.

Von Franziska Ellrich 26.11.2014, 02:15

Burg/Magdeburg l Habas Nabizadeh ist zurück in der Burger Pestalozzi-Grundschule. Eigentlich sollte der Achtjährige jetzt mit seinen Eltern und seiner einjährigen Schwester Maszoma in Ungarn sein. Es war das erste EU-Land, über welches die Familie aus Afghanistan nach Deutschland geflüchtet ist. Für vergangenen Donnerstag war der Flug nach Budapest gebucht. Im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Die Behörde hatte die vierköpfige Familie bereits vor zwei Jahren zurück nach Ungarn geschickt. Dort wartete zwar eine Aufenthaltsgenehmigung auf die Flüchtlinge - doch weder durfte Vater Abdul Ahmed arbeiten noch Habas zur Schule gehen. Die Familie war obdachlos. Die erneute Flucht nach Deutschland ihr Ausweg.

"UN-Organisationen berichten bereits seit mehreren Jahren über die teilweise fatalen Bedingungen für Geflüchtete in Ungarn", sagt Jan Braune von der Integrationshilfe Sachsen-Anhalt. Für ihn hat Deutschland in Sachen Flüchtlinge eine klare Verantwortung. Zwar müssen die Asylbewerber nach der sogenannten Dublin-Verordnung in den EU-Staat überstellt werden, der für die Behandlung des Asylverfahrens zuständig ist. Doch laut der Integrationshilfe ist Deutschland "in der Pflicht ordnungsgemäße Aufnahmebedingungen im Empfängerland sicherzustellen".

Wichtig für Jan Braune: "Eine mögliche Inhaftierung, drohende Obdachlosigkeit und eine unzureichende medizinische Versorgung müssen nachvollziehbar ausgeschlossen werden." Und da das im Fall Ungarn nicht möglich ist, zog der Verein mit Unterstützung der Rechtsanwältin Katja Söchtig-Höwing vor das Verwaltungsgericht Magdeburg. Erfolgreich. Dienstagnachmittag kam die erlösende Nachricht für die Flüchtlingsfamilie: Das Gericht stoppt die Rückführung.

Zu groß ist die Gefahr der Obdachlosigkeit

Familieneinheit und Kindeswohl - müssen laut Bundesverfassungsgericht bei der Überführung sichergestellt sein, vor allem wenn es sich um Kleinstkinder von unter drei Jahren handele. An dieser Rechtssprechung orientiert sich das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss. Darin heißt es: "Derzeit spricht jedenfalls viel dafür, dass nach Ungarn zurückkehrende Schutzberechtigte von Obdachlosigkeit und mangelnder medizinischer Versorgung bedroht sind."

Dass es keine gemeinsame Unterkunft für die Familie in Ungarn gab, haben die Flüchtlinge dem Gericht erklärt. Ohne eine gesicherte Unterkunft seien somit dem Gerichtsbeschluss zufolge erhebliche konkrete Gesundheitsgefahren nicht ausgeschlossen. Muss die Familie zurück nach Ungarn, müsse das Bundesamt eine Unterkunft sicherstellen. Und genau das war bisher nicht der Fall. Für drei Monate darf die afghanische Familie nun vorerst in Burg bleiben. Eine Klage steht noch aus.

Die Hoffnung sei groß, dass der Asylantrag doch noch in Deutschland bearbeitet wird, sagt Fabian Borghardt. Der Koordinator des Runden Tisches gegen Rechts steht in ständigem Kontakt mit der Familie."Sie versuchen gerade in ihren Alltag zurück zu finden, die Angst vor der Rückführung war für alle sehr belastend."