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Wechsel von Ackerflächen Erste Informationsveranstaltung zur Flurneuordnung

In einer Aufklärungsveranstaltung hat das Amt für Landwirtschaft,
Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Altmark am Montag in Möckern über das
angedachte Flurneuordnungsverfahren Zeppernick informiert. Es geht um
die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse im Verfahrensgebiet.

Von Stephen Zechendorf 26.11.2014, 02:16

Zeppernick/Möckern l Die aktuelle Gebietskarte sieht aus wie ein Flickenteppich. Dem Bauern A gehören hier ein paar Hektar, und dort ein paar Hektar. Dazwischen liegen Flächen von Landwirt B und noch dazwischen Landstreifen, die Oma Else an Bauer C verpachtet hat. Dazu kommen kommunale Flächen, solche der BVVG und welche in Kirchenhand.

Das - so meinen jetzt das ALFF und einige Landwirte, die das Verfahren beantragt haben - kann man doch besser organisieren. Die Landwirte sollen nicht länger auf heruntergekommenen Feldwegen von einem abgelegenem Acker zum andern zuckeln müssen, sondern effiziente Großflächen und moderne ländliche Wege bekommen. Es sei schließlich ein Wirtschaftsfaktor, ob man im Traktor mit Tempo zehn oder Tempo 40 unterwegs sein kann, meint ein Landwirt am Rande der Veranstaltung.

Das vorläufige Plaungsgebiet umfasst 1990 Einlagegrundstücke auf 2570 Hektar. Betroffen sind die Gemarkungen Zeppernick, Möckern, Loburg, Brietzke, Dalchau und Ladeburg. Mit dem Verfahren, das bis zu zwölf Jahre dauern dürfte, sollen Äcker neu zugeordnet werden. Für landwirtschaftliche Betriebe ergibt so ein Flächentausch effektiver zu bewirtschaftende Flächen. Einher gehen mit so einem Flächentausch der Bau neuer, befestigter Wege und der Rückbau solcher, die der Neustrukturierung nicht mehr entsprechen. Auch Grabensysteme werden an aktuelle Anforderungen angepasst. In der Vorstellungsveranstaltung wurden ziemlich konkret mögliche Maßnahmen vorgestellt. Sie sind das Ergebnis mehrerer Treffen beteiligter Landwirte im Vorfeld. Von 28 Kilometern neue Wege, die meisten in Betonspurbauweise, ist die Rede.

90 Prozent Förderung

Flurneuordnungsverfahren laufen überall im Lande. Zuletzt wurde eines in Stegelitz nach 15 Jahren beendet, das in Tryppehna startete unlängst. Schon in Tryppehna mahnte Hartmut Kriese vom ALFF Altmark an, dass die bislang noch 90-prozentige Förderung von Bund, Land und EU bald auslaufe. Schnell also noch das Zeppernicker Verfahren anstoßen, macht Kriese Werbung, bevor aus den 90 Prozent nur noch 75 Prozent werden. So hatte er auch schon in Tryppehna vor einem Jahr geworben.

Die "Verfahrenskosten" für Bodenneuordnungsverfahren tragen das Land Sachsen-Anhalt und die EU, sagt Kriese. Da muss die "Teilnehmergemeinschaft", der Zusammenschluss der Grundstückseigentümer, nichts zuzahlen. Die "Ausführungskosten" für die neuen Wege, Gräben und Ausgleichsmaßnahmen werden zu 90 Prozent gefördert, ebenfalls von EU, Land und Bund, sprich, aus Steuergeldern. Eine gute Nachricht liefert ALFF-Mann Kriese hinterher: Falls die Zeppernicker mitmachen, ist die 90-Prozentförderung garantiert. Der Antrag wurde nämlich schon im Vorfeld gestellt.

Kriese rechnet vor: Das Planungsgebiet umfasst 2570 Hektar. Bei geschätzten Gesamtverfahrenskosten von 6,5 Millionen Euro macht das pro Hektar 254 Euro Eigenanteil.

196 Grundeigentümer sind betroffen, von denen waren am Montag vielleicht die Hälfte da, als ALFF-Mitarbeiter Hartmut Kriese über Ziele, Umfang, Maßnahmen und Kosten des Flurneuordnungsverfahrens informierte. Kriese spricht im Falle Zeppernick von einem "umfangreichen Verfahren" mit "reichlich Konfliktthemen" und "viel Regulierungsbedarf". Es geht um nicht mehr vorhandene Gräben und Wege, um nicht erreichbare Grundstücke, um beschädigte Drainagen. Auch das Thema Windpark Zeppernick wird angesprochen: "Ob der kommt oder nicht, entscheidet nicht das ALFF sondern der Landkreis. Wenn er kommt, begleiten wir das Projekt, weil es sinnvoller ist, als wenn zwei Planungen in dem Gebiet nebeneinander laufen", sagt Kriese.

Widerspruch ist möglich

Kritiker solcher Flurneuordnungsverfahren bemängeln, dass nur einige wenige Landwirte Nutznießer der Verfahren sind, aber alle Grundstücksbesitzer zur Kasse gebeten werden. Denn zu einigen Häusern und Höfen in den Dörfern gehören auch landwirtschaftliche Flächen, die an Landwirte verpachtet sind. Manchem Eigentümer graust es bei der Vorstellung, dass Felder, die seit Generationen in Familienbesitz sind, aus wirtschaftlichen Aspekten weggegeben werden müssen. In das Verfahren einbezogen sind alle beteiligten Grundstückseigentümer, Inhaber von selbständigem Gebäudeeigentum sowie die Erbbauberechtigten.

"In persönlichen Gesprächen kann jeder sagen, welche Abfindung er für sein altes Grundstück haben möchte", sagt Hartmut Kriese. Der Grundeigentümer habe Anspruch auf eine wertgleiche Zuteilung von Land für seinen eingebrachten Grundbesitz. Ein Anspruch auf bestimmte oder gar die bisherigen Flächen kann laut Kriese keiner erheben, das würde die Zusammenlegung erheblich erschweren oder unmöglich machen.

Kriese hat noch einen Hinweis: Es sei nicht auszuschließen, dass - wenn das Flurneuordnungsverfahren nicht kommt - die für den Wegebau zuständige Kommune künftig auf Grundeigentümer zugeht, wenn es um die Beteiligung an Instandhaltungskosten geht. Da gäbe es keine 90-Prozent-Förderung.

Auf die Frage, ob man sich dem Verfahren entziehen kann, antwortet Kriese mit Nein. Doch ist es jedem betroffenen Landeigner möglich, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Anordnungsbeschlusses Widerspruch einzureichen. Der Anordnungsbeschluss ist quasi die Geburtsstunde des eigentlichen Verfahrens. Veröffentlicht wird der Beschluss vermutlich Anfang 2015 - aber nur auf der ALFF-Webseite und in Veröffentlichungen der Kommune. Per Post bekommt keiner einen Hinweis darauf.

Zuvor muss Kriese einschätzen, ob die Flurneuordnung überhaupt gewollt ist. Eine Abstimmung heute - sagt der ALFF-Mann am Montag zu Beginn, sei nicht sinnvoll. Es seien ja gar nicht alle da. Eine Entscheidung will er von der Diskussion abhängig machen, ob es viel Kontra gibt. Zum Ende der zweistündigen Veranstaltung lässt er die rund 70 Leute, die noch da sind, dann doch abstimmen. Zwei sind dagegen. Manch Grundbesitzer ist da schon gegangen.

www.lvwa.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft-und-umwelt/aemter-fuer-landwirtschaft-flurneuordnung-und-forsten/alff-altmark/