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Anwälte von Straathof legen Beschwerde ein Nächste Runde im Streit um Schweinezucht

17.12.2014, 01:09

Magdeburg/Burg/Genthin (am/dpa) l Der Streit um das Schweinehaltungsverbot gegen den Züchter Adrianus Straathof ist nun beim Oberverwaltungsgericht Magdeburg anhängig. Straathof habe Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingelegt, mit dem das Haltungsverbot des Kreises Jerichower Land bestätigt worden war, sagte der Vorsitzende Richter des zuständigen 3. Senats, Oliver Becker, am Dienstag auf Anfrage. Der Kreis hatte Straathof, der als einer der größten Schweinehalter in Europa gilt, wegen Verstößen gegen den Tierschutz bundesweit die Schweinehaltung verboten. Straathof hat auch Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen und Thüringen.

"Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes Magdeburg bestätigt die Vorgehensweise meiner Verwaltung, und ich bin optimistisch, dass sie auch in der zweiten Instanz Bestand haben wird", erklärte gestern Landrat Steffen Burchhardt (SPD). Mit diesem Beschluss sei auch der Hängebeschluss außer Kraft getreten, der eine Vollstreckung des Tierhaltungsverbotes bis zur Entscheidung über den vorläufigen Rechtsschutz dem Landkreis untersagt hat. Burchhardt dazu: "Der Landkreis prüft jetzt kurzfristig, ob die Voraussetzungen für die Festsetzung und Beitreibung des mit dem Bescheid angedrohten Zwangsgeldes in Höhe von 50 000 Euro gegeben sind und wird dann entsprechend handeln." Mit einer Festsetzung dieses Zwangsgeldes werde die Androhung eines erneuten, höheren Zwangsgeldes einhergehen, erklärte Burchhardt weiter.

Der Landrat bestätigte zugleich für seine Behörde, "dass gegen die GLAVA GmbH Gladau ein Verwaltungsverfahren mit der Zielsetzung der Verhängung eines Tierhaltungs- und Betreuungsverbotes durchgeführt wird. Mit dem Abschluss dieses Verfahrens wird in absehbarer Zeit gerechnet."

Die Gladauer Firma ist eine von Straathofs Unternehmungen im Jerichower Land.

Straathof hatte am Montagabend über eine Sprecherin bestätigen lassen, dass seine Anwälte Beschwerde gegen die Entscheidung der Verwaltungsgerichtes eingelegt hätten (Volksstimme berichtete).

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte am Montag einen Eilantrag von Straathofs Anwälten abgelehnt. Das von der Kreisverwaltung verhängte Verbot der Tierhaltung gegen einen der größten Schweinehalter Deutschlands habe sich auf der Grundlage des Tierschutzgesetzes als rechtmäßig erwiesen, begründete das Gericht.

"Die Kosten des Verfahrens wurden Herrn Straathof auferlegt", erklärte Landrat Burchhardt. "Den Streitwert hat das Gericht auf 10 000 000 Euro festgesetzt."

Das Verbot richtet sich gegen Straathof persönlich. Ihm werden unter anderem Qualzucht und das Töten von Ferkeln ohne vernünftigen Grund vorgeworfen. Als Geschäftsführer mehrerer Firmen betreibt er allein mehrere Standorte im nördlichen Sachsen-Anhalt, so im Jerichower Land und in der Altmark.

Die Magdeburger Verwaltungsrichter räumten ein, dass ein solches Haltungsverbot für Straathof ein erheblicher Eingriff in seine Grundrechte darstelle. Sie argumentieren nach Angaben der Pressestelle jedoch: Da die Schaffung tierschutzgerechter Bedingungen in seiner Sphäre liege, müsse dies der Antragsteller aber hinnehmen. Der respektvolle, tierschutzgerechte Umgang mit Tieren sei durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Artikel 20 a Grundgesetz) zum Staatsziel erhoben worden. Dem sei der Einzelne durch Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet, auch wenn er Tiere zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken halte.

Als Begründung für seine Entscheidung verweist die verhandelnde 1. Kammer darauf, dass seit mehreren Jahren in zahlreichen Tierschutzkontrollen immer wieder schwerwiegende Mängel bei der Versorgung, Unterbringung und Pflege der in der Anlage gehaltenen Schweine festgestellt worden seien. Leiden, Schmerzen und Schäden, die den Tieren zugefügt würden, seien durch kommerzielle Interessen nicht zu rechtfertigen. Die Richter kommen zu dem Schluss: In einem solchen Fall überwiege das öffentliche Interesse am sofortigen Vollzug des Tierhaltungsverbotes.

Ein Großteil der Erkenntnisse beruhen auf einer großangelegten Durchsuchungsaktion der Staatsanwaltschaft Stendal im März dieses Jahres (Volksstimme berichtete).

Adrianus Straathof hielt sich gestern bedeckt. Volksstimme-Anfragen an seine Pressestelle blieben bis Redaktionsschluss unbeantwortet. So etwa die Frage, wie seine Anwälte die Beschwerde gegen den Gerichtsentscheid begründen würden und wie Straathof die Entscheidung des Gerichtes sieht. Von Interesse wäre auch: Wie bewertet der Unternehmer es, dass der Landkreis Jerichower Land sein verwaltungsrechtliches Vorgehen auf seine Person zugeschnitten hat?

Der Rechtsstreit wird in der Branche und der Politik bundesweit mit großer Aufmerksamkeit beobachtet. Für den Bauernverband Sachsen-Anhalts wäre es "ein einzigartiger Vorgang", wenn das Verbot in der geplanten Form in Kraft treten würde (Volksstimme berichtete).