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Laut Regionalem Entwicklungsplan könnten sich Möckern und Loburg die Aufgaben eines Grundzentrums teilen Welcher Ort übernimmt welche Funktion?

Von Stephen Zechendorf 08.01.2015, 02:08

Im aktuellen Entwurf des Regionalen Entwicklungsplanes (REP) der Region Magdeburg nimmt die Einheitsgemeinde Möckern eine Sonderrolle ein. Denn sie hat zwei größere Zentren, statt nur eines einzigen.

Möckern l Dieses Thema brachte zuletzt das Loburger Stadtratsmitglied Andreas Fischer zur Sprache. Er wollte wissen, wie künftig die Funktionen einer Einheitsgemeinde auf die beiden Orte Möckern und Loburg verteilt werden sollen. "Sicher wäre es eine Illiusion zu glauben, Loburg wird ein Einkaufszentrum. Aber wir müssen uns Gedanken machen, welche grundzentralen Funktionen in Loburg und welche in Möckern erfüllt werden sollen. Das sollte der Stadtrat in seiner künftigen Flächennutzungsplanung festlegen", sagte Fischer in der Dezember-Sitzung des Stadtrates.

Er erinnerte an diesbezügliche Vereinbarungen, die schon im Eingemeindungsvertrag zwischen der Stadt Loburg und der Stadt Möckern einst beschlossen worden waren.

Das bestätigte Stadtbürgermeister Frank von Holly. Er erklärte: "Wir haben seit 2008 umfangreiche Aktivitäten unternommen, hier Lösungen zu schaffen." Nach umfassender Beschäftigung mit dem Thema will die Verwaltung nun einen Entwurf zur Abgrenzung der Grundzentren Möckern und Loburg zeichnerisch vornehmen und als Arbeitsfassung der Regionalen Planungsgemeinschaft in Magdeburg zur Verfügung stellen, erklärte Frank von Holly.

Grundlage ist nämlich der Regionale Entwicklungsplan (REP) für die Region Magdeburg, zu der auch das Jerichower Land gehört. Dieser Plan wird derzeit überarbeitet und könnte 2018 in Kraft treten. Der REP gibt verbindliche räumliche und sachliche Vorgaben zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums. Er enthält Aussagen zur Aufgabe von Städten gemäß ihrer Größe. Dabei wird unterschieden in Oberzentren (Magdeburg), Mittelzenttren (z. B. Burg) und Grundzentren, zu denen etwa Gommern zählt.

Für die Einheitsgemeinde Möckern sieht der Entwurf des künftigen REP eine Teilung der grundzentralen Funktionen vor. "Die Orte sind nicht direkt benachbart, weisen aber einen kooperativen Verflechtungsbereich auf, der sich aus dem gemeinsamen Versorgungsbereich für die Bewohner, der Schwerpunktsetzung der räumlichen Entwicklung für die jeweiligen Orte und der Zugehörigkeit zu einer Einheits- oder Verbandsgemeinde ergibt", heißt es da. Und weiter: "Die Schwerpunktentwicklung wird in einem raumordnerischen Vertrag gesondert geregelt."

Weil aber die Stadt Möckern mit sich selbst keinen Vertrag zwischen den Orten Möckern und Loburg machen kann, wird angestrebt, entsprechende Regelungen mit der Planungsgemeinschaft zu treffen

Der derzeitige Entwurf des REP sieht vor, dass nach Ablauf von zehn Jahren durch den Träger der Planung zu prüfen ist, ob die zentralörtlichen Funktionen gemeinsam wahrgenommen werden. Bei Nichterfüllung der festgelegten Aufgabenteilung könne der zentralörtliche Status im Rahmen eines Änderungsverfahrens zum Regionalen Entwicklungsplan aufgehoben werden.