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Mindestlohn: Vorerst keine höheren Beförderungsentgelte / Kündigungen nicht ausgeschlossen Taxifahrer wollen Preise halten

Von Franziska Ellrich 08.01.2015, 02:10

Mindestlohn gilt seit Jahresbeginn auch für die Taxibranche. Die Unternehmer im Kreis wollen vorerst die Lohnerhöhungen nicht an den Fahrgast weitergeben. Nach ersten Kündigungen gewinnen jedoch die Themen faire Verträge für Krankentransporte und Vorbestellungen an Bedeutung.

Burg l Ein Taxi anmelden, bedeutet rund um die Uhr einsatzbereit sein. Das nennt sich Betriebspflicht und soll laut Gesetzgeber den öffentlichen Verkehr sicherstellen. Für Taxi-Unternehmer Frank Geßner heißt das nachts aufstehen. Auch wenn der Kunde nur 200 Meter um die Ecke gefahren werden will.

Einen Mitarbeiter schickt der Burger Unternehmer in so einem Fall nur selten los. "Das könnte ich mir nicht leisten", sagt Geßner. Das war schon vor dem Mindestlohn so. Und würde seit Januar dieses Jahres noch weniger lohnen. Den Mindestlohn, 8,50 Euro pro Stunde, sollen seither nun auch Taxifahrer verdienen. In Sachen Buchhaltung hat Frank Geßner ausgerechnet: Einen Umsatz von 30 Euro pro Stunde müsste jetzt ein Mitarbeiter einfahren, um kostendeckend zu arbeiten. Real sei das nicht zu schaffen - auch an "guten Tagen". Seine Kritik am neuen Gesetz: Vorher zahlte er die Löhne nach Qualifikation gestaffelt, jetzt bekommt jeder von grundauf das Gleiche.

Fahrtpreise bleiben stabil und im Vergleich günstig

17 Fahrer arbeiten derzeit im Burger Betrieb. Die ersten Entlassungen habe es bereits aufgrund des Mindestlohns gegeben. Die neuen Kosten an den Fahrgast weitergeben, wollen die Taxi-Unternehmer im Kreis vorerst trotzdem nicht. Frank Geßner ist im Taxibetrieb groß geworden, ist nun seit mehr als 30 Jahren Chef und versucht regelmäßig die anderen Unternehmer im Jerichower Land an einen Tisch zu bringen. Um gemeinsam die Interessen zu vertreten.

In punkto Beförderungsentgelt hat sich die Mehrheit der knapp 20 Taxi-Unternehmen im Kreis dafür ausgesprochen, die aktuellen Tarife erstmal beizubehalten, erklärt Geßner. "Wir wollen es so versuchen." Die ältere Dame, die zum Frisör muss, soll - geht es nach Geßner - von der Umstrukturierung verschont bleiben. Damit bleibt der Grundpreis im Kreis für eine Taxifahrt bei drei Euro, hinzu kommen 2,30 Euro für den ersten Kilometer und dann 1,40 Euro für jeden weiteren.

Im Sachsen-Anhalt-Vergleich liegen die Fahrtpreise im Jerichower Land an der unteren Grenze. In Stendal liegt bereits der Grundpreis bei fünf Euro, zwei Euro kostet der erste Kilometer und jeder weitere 1,80 Euro. Über diese Preise entscheidet der Kreistag. Für das Jerichower Land hat der Kreis das zum letzten Mal im Januar 2014 getan. Nach einer Verhandlungszeit von eineinhalb Jahren. Deswegen betont Frank Geßner: "Sollten wir doch die Preise erhöhen müssen, erwarten wir von der Kreisverwaltung, dass das innerhalb weniger Wochen möglich ist."

Auf die Taxi-Unternehmer zugekommen, sei bisher niemand aus der Kreisverwaltung. Anders als im Salzlandkreis. Dort wurden alle Taxi-Betreiber befragt, ob mit der Einführung des Mindestlohns höhere Gebühren nötig werden. Das bestätigt die Sprecherin des Salzlandkreises Ingrid Schildhauer. Auf Volksstimme-Nachfrage erklärt der Sprecher des Jerichower Landes Henry Liebe, dass der zuständige Mitarbeiter in Sachen Beförderungsentgelt erst mit dem Jahresbeginn wieder im Haus ist. Und es deswegen nicht schon in 2014 zu einer Verständigung kommen konnte.

Einigung mit Kassen für Taxibetrieb existenziell

Viel wichtiger ist Frank Geßner jedoch die Verständigung mit den Krankenkassen. Die Krankentransporte würden oft rund 80 Prozent des Umsatzes eines Taxibetriebes ausmachen. Doch für die Krankenbeförderung wollen die Kassen mit ihrer Bezahlung unter dem beschlossenen Tarif des Kreistages bleiben.

Mit dem Mindestlohn-Gesetz kamen also die Verhandlungen. "Wir haben mit unseren Vertragspartnern einen Konsens gefunden, der eine durchschnittliche Steigerung um 20 Prozent bedeutet", sagt Andreas Arnsfeld von der AOK Sachsen-Anhalt. Die Krux: Verordnet der Arzt dem Patienten einen Transportschein, sieht der Taxifahrer kein Bares - sondern reicht den Schein bei der jeweiligen Krankenkasse ein. "Das heißt aber noch nicht, dass die Kasse die Kosten übernimmt. Wir laufen oft dem Geld hinterher", so Geßner aus eigener Erfahrung.

Dennoch hat man laut Pressesprecher Arnsfeld bei der AOK die Notwendigkeit gesehen, die Vereinbarungen mit den Taxi- und Mietwagenunternehmen preislich anzupassen. Andere Kassen lassen da noch auf sich warten. Einen Preiskampf gibt es vor allem in Sachen Serienfahrten. "Muss zum Beispiel ein Patient regelmäßig zur Dialyse oder Chemotherapie wird der Auftrag ausgeschrieben", erklärt Geßner. Und das günstigste Unternehmen erhält den Zuschlag.

Preiskampf unterstützt Trend zur Selbstständigkeit

Auch der Kreis bleibt bei der Auftragsvergabe von Fahrten für Schüler oder Kita-Kindern unter der Entgeltverordnung. Die Verwaltung holt Angebote ein und vergleicht. Der Unternehmer sieht aufgrund des Mindestlohnes eine größere Gefahr, dass aus bestehenden Taxi-Unternehmen Ein-Mann-Betriebe werden, wo ausschließlich der Unternehmer selbst fährt. Denn: Für Selbstständige gilt kein Mindestlohn. "Doch wer zu niedrige Preise anbietet, kann meines Erachtens nicht lange überleben."

Frank Geßner und seine Kollegen suchen deshalb nach anderen Lösungen. In Sachen nächtlicher Bereitschaftsdienst kooperiert er jetzt im wöchentlichen Wechsel mit einem anderen Taxi-Unternehmer. "Der Trend wird immer mehr zu Vorbestellungen gehen", kündigt Geßner an. Wer ein Taxi braucht, muss es frühzeitig anfordern. Mitarbeiter sitzen dann nicht mehr ohne Auftrag im leeren Wagen. "In Zeiten ohne Mobiltelefon war das ganz normal."