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Biederitzer Satzung mit Jahresstart in Kraft / Gesamtsumme beträgt rund 116 000 Euro / Kommafehler im Amtsblatt Entschädigungszahlungen hart diskutiert

Von Thomas Rauwald 09.01.2015, 02:05

Mit dem neuen Jahr ist in Biederitz eine neue Entschädigungssatzung in Kraft getreten, die Ende letzten Jahres vom Gemeinderat beschlossen worden war.

Biederitz l In der neuen Satzung, die mit dem seit Sommer 2014 gültigen Kommunalverfassungsgesetz notwendig wurde, haben sich für alle Berechtigten die Entschädungszahlungen erhöht - wenn auch nicht exorbitant. Neu ist, dass nun auch Mitglieder von Wasserwehren eine eher symbolische Entschädigung erhalten.

Im Vorjahr war wohl keine andere Satzung so heftig und umstritten diskutiert worden wie die neue Entschädigungssatzung. Laut Gesetz steht ehrenamtlich Tätigen in den Gemeinde eine solche Aufwandsentschädigung zu. Das betrifft sowohl die Gemeinde- und die Ortschaftsräte, die ehrenamtlichen Ortsbürgermeister, die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren, den stellvertretenden Wasserwehrleiter und Mitglieder von Wasserwehren für Hilfsdienste sowie berufene sachkundige Einwohner von Ausschüssen.

Ein Runderlass des Innenministeriums regelte die Höhe der Entschädigungen. Bei manchen Posten sind feste Beträge fixiert worden. Bei anderen hingegen wurde einen Von-bis-Spanne vorgegeben. Hier hatten die Räte Spielraum. Die Biederitzer Gemeindeverwaltung hatte bei diesen Fällen jeweils die Höchstbeträge in den Beschlussentwurf geschrieben. Das stieß nicht überall auf Zustimmung. Einerseits ist konstatiert worden, dass ehrenamtliche Arbeit auch finanzielle abgesichert sein müsse, jedoch gelte es, Augenmaß zu halten und klug zu entscheiden, wenn die Gemeinderäte wenige Minuten später mit dem Beschluss der Haushaltssatzung 2015 den Bürgern höhere Steuern aufbürden.

Einig wurde man sich in den Diskussionen vor allem im Haupt- und Finanzausschuss und im Gemeinderat darüber, bei den Von-bis-Spannen das Mittelmaß anzuwenden. Dadurch konnten die Ausgaben gegenüber dem Verwaltungsvorschlag um rund 10 000 Euro jährlich reduziert werden. Immerhin schlagen die Zahlungen dieser Aufwandsentschädigung mit mehr als 116 000 Euro pro Jahr zu Buche. Da die Gemeinde zu diesen Zahlungen verpflichtet ist, unterliegen sie auch nicht der Konsolidierung der Gemeindefinanzen.

Jedoch sollte die Verwaltung auf die Korrektur eines Formfehlers im Text der Satzungsveröffentlichung achten. Durch ein vergessenes Komma würde ein neu gewählter ehrenamtlicher Ortsbürgermeister - die Wahl steht in diesem Jahr an - Anrecht auf eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 47 000 Euro haben. Das würde die Gemeinde Biederitz schnell in den Ruin treiben.