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Bei der Prügelei wollte die Angeklagte ihren Halbbruder verteidigen Vorbestrafte 20-Jährige drückt Jungen zwei Minuten zu Boden

22.01.2015, 01:11

Burg(jq) l Wegen körperlicher Misshandlung an einem 14-Jährigen verurteilte die Jugendrichterin ist die 20-jährige Janine* zu einem sozialen Trainingskurs.

Die Angeklagte stammt wie der 14-jährige Junge aus Burg. Bei der Prügelei hatte sie Malte* im Juli vergangenen Jahres an der August-Bebel-Straße zu Boden geworfen. Dann drückte sie ihn mit ihrem ganzen Körpergewicht auf den Boden und fixierte ihn gut zwei Minuten. Dabei erlitt der Burger Schüler unter anderem Abschürfungen an Armen und Beinen und musste zwei Tage im Krankenhaus behandelt werden.

Streit um Zigaretten war Auslöser der Prügelei

Vorausgegangen ist der Prügelei ein Streit zwischen Malte, dem Halbbruder Danny von Janine und deren gemeinsamer Großmutter.

Danny und Malte hatten sich an der August-Bebel-Straße verabredet. Danny sollte Malte Zigaretten bringen, die dieser angeblich von im erpresst hätte. Bei der Vernehmung sagte Malte, es hätte nie eine Erpressung gegeben. Einen Streit zwischen den beiden Jungen habe es aber gegeben. Danny hätte von sich aus die Zigaretten als Entschuldigung angeboten. Der damals 13-jährige Danny soll die Zigaretten heimlich von seiner Großmutter genommen haben. "Als ich merkte, dass Zigaretten fehlten, habe ich Danny zur Rede gestellt", erklärte die 57 Jahre alte Burgerin. Er habe ihr erzählt, Malte hätte ihn erpresst und würde an den Garagen an der August-Bebel-Straße auf ihn warten. Daraufhin fuhr die Großmutter mit Malte und Janine zu dem Treffpunkt der Jugendlichen.

Um wieviele Zigaretten es dabei ging, kam in der Verhandlung nicht zur Sprache.

Die Großmutter begleitete den Jungen zusammen mit der Enkeltochter Janine zu der Verabredung mit Malte.

Sie erklärte vor Gericht, sie habe Malte bei dem Treffen geschubst. "Ich wollte wissen, wieso er meinen Enkelsohn erpresst", sagte die Zeugin bei der Vernehmung. Als Malte zurückschubste, griff Janine ein und warf Malte zu Boden. Die Richterin machte bei der Verhandlung deutlich: "Das ist Selbstjustiz. Die Polizei kümmert sich um Straftaten nicht die Familie." Damit richtete sie sich sowohl an Janine als auch an deren Großmutter.

Weil Janine schon einmal wegen Körperverletzung verurteilt worden ist und eine lange Verfahrensliste in ihrem Strafregister steht, hätte die Großmutter die Aggression verhindern müssen und nicht der Auslöser der Auseinandersetzung sein dürfen, betonte die Staatsanwältin.

Zu sozialen Trainingskurs verurteilt

Der Angeklagten hielt sie zu Gute, dass sie ihre Familie verteidigen wollte. Außerdem habe sie die Körperverletzung nicht geleugnet. "Die Angeklagte kann jedoch mit Konflikten nicht entsprechend umgehen. Sie zeigt kein Verhalten einer gestandenen Erwachsenen", sagte die Richterin. Sie verurteilte Janine zu einem sozialen Trainingskurs von sechs Monaten, um Konfliktlösungsstrategien zu erlernen und richtete sich damit nach den Empfehlungen der Jugendgerichtshilfe.

*Namen geändert