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  7. Gericht lehnt Antrag auf Baustopp für Naturfreundeweg ab

Oberverwaltungsrichter stellen fest, dass BUND und Anlieger als Kläger nicht antragsberechtigt sind und Klagegründe nicht gegeben seien Gericht lehnt Antrag auf Baustopp für Naturfreundeweg ab

Von Thomas Rauwald 04.02.2015, 02:21

Biederitz l Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 8. Januar den Erlass einer einstweiligen Anordnung (Baustopp) abgelehnt. Damit wird die Gemeinde Biederitz in ihrer Auffassung gestärkt, im Verfahren um die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Areal am Naturfreundeweg keinen Fehler gemacht und alle rechtlichen Bedingungen erfüllt zu haben.

Gemeindebürgermeister Kay Gericke sagte, dass die Abwehr des Baustopps den Bauherren und den Investoren nun wieder ein Stück Rechtssicherheit gegeben habe. Er fügte an, dass die Verwaltung, vor allem die Kollegen im Bauamt, und die Gemeindejustiziarin sehr gute Arbeit geleistet hätten.

Der BUND und der Anlieger Andreas Hille hatten am 2. September einen Normenkontrollantrag und zugleich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, mit dem sie die Außervollzugsetzung des Bebauungsplanes und die Unterlassung von Rodungsarbeiten begehrten. Während der BUND seinen Antrag im wesentlichen mit dem Naturschutz begründet, hatte Hille gemeint, mit Fertigstellung des Wohngebietes durch Fahrzeugverkehr einer unzumutbaren Lärmbelästigung ausgesetzt zu sein.

Das OVG begründet seine Entscheidung in erster Linie damit, dass die Kläger nicht klageberechtigt sind. Der BUND sei es erst bei einer Flächengröße von mehr als 20 000 Quadratmetern. Der Bebauungsplan umfasst 19 000 Quadratmeter. Der Anlieger Hille sei nicht antragsberechtigt, so die Richter, weil sein Grundstück außerhalb des Plangebietes liegt und Lärmbelastung durch dichten Baumbestand nicht denkbar sei.

Eine richterliche Entscheidung über den Antrag zur Normenkontrollklage steht noch aus.