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Sporkenbach Ziegelei: Edgar E. mit Revision erfolgreich / Verfahrensfehler des Landgerichts Neuer Prozess für Ex-Gesellschafter

Von Tobias Dachenhausen 11.02.2015, 02:24

Im Januar 2014 wurde Edgar E., ein Gesellschafter der mittlerweile insolventen Sporkenbach Ziegelei GmbH Möckern, wegen Steuerhinterziehung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat der Revision nun stattgegeben - wegen Verfahrensfehlern. Der Prozess wird neu verhandelt.

Möckern/Magdeburg/Halle l Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes wird das Urteil des Landgerichtes Magdeburg vom Januar 2014 aufgehoben. Der Prozess werde zur neuen Verhandlung und Entscheidung an die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Halle verwiesen, heißt es in der Begündung. Das bestätigt auch Rechtsanwalt Dr. Lucian Krawczyk, Verteidiger des ehemaligen Gesellschafters.

Grund für die Aufhebung des Urteils seien Verfahrensfehler. Das Landgericht Magdeburg habe seine Informationspflicht über die erfolgten Verständigungsgespräche zwischen den Verteidigern des Angeklagten, den Berufsrichtern der Strafkammer und der Staatsanwaltschaft verletzt, heißt es in der Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofes. Die Mitteilung des vorsitzenden Richters in der Hauptverhandlung gebe nicht einmal ansatzweise wieder, was Gegenstand dieser Gespräche gewesen sei. Hinzu komme, dass es sich bei den dem Angeklagten zur Last gelegten Vorwürfen um einen komplizierten Sachverhalt gehandelt habe. Verfahrensgrundlage für diesen Fall war eine 45-seitige Anklageschrift. Schon die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage hätte eine vollständige Mitteilung der Bedeutung der Verständigungsgespräche geboten, so der Bundesgerichtshof.

Einen Termin für die Neuverhandlung gibt es allerdings noch nicht. "Das Verfahren ist womöglich auf den Weg zum Landgericht Halle", erklärt Pressesprecher Wolfgang Ehm. "Die Entscheidung ist noch sehr frisch. Die Akten werden dem Gericht jetzt erst zugestellt. Ein Termin ist noch nicht absehbar", ergänzt Verteidiger Krawczyk.

Hintergrund: Die Firma Sporkenbach Ziegelei GmbH Möckern, bei der Edgar E. Gesellschafter war, soll in den Jahren 2005 bis 2008 Provisionszahlungen an den ehemaligen Autohausbesitzer Uwe S. fälschlicherweise als Betriebsausgaben deklariert, damit den Gewinn minimiert und dadurch Steuern gespart haben. Der Schaden beläuft sich auf knapp 1,2 Millionen Euro. Dafür wurde der ehemalige Geschäftsführer der Firma, Stefan S., zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Edgar E. bekam eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren. Gegen sein Urteil legte der Ex-Gesellschafter Revision ein, die nun erfolgreich war. "Ob nach erneuter Verhandlung eine erneute Verurteilung erfolgt und ob ein Strafmaß angesetzt wird, das noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann (maximal zwei Jahre Freiheitsstrafe) - und ob das dann auch geschieht, all das kann man jetzt noch nicht sagen", macht der Landgerichtssprecher deutlich. Laut Verteidigung sei es bei einer erneuten Verhandlung grundsätzlich aber schon möglich, dass es zu einem geringeren Strafmaß kommt.