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Kinderanzahl in Heimen steigt 1,2 Millionen mehr für die Erziehung

Acht Millionen Euro veranschlagt der Landkreis im Haushaltsentwurf 2015
für die Hilfen zur Erziehung. Das sind 1,2 Millionen Euro mehr als noch
im Jahr zuvor. Grund dafür sei vor allem die steigende Anzahl von Kinder
in den Heimen.

Von Tobias Dachenhausen 20.02.2015, 02:23

Burg/Genthin l Für durchschnittlich 68 Kinder und Jugendliche wurden Kosten in Höhe von 3,5 Millionen Euro im Rahmen der Heimerziehung eingestellt. 750.000 Euro mehr als noch im vergangenen Jahr. Bei den veranschlagten Mitteln handelt es sich um das tägliche Leistungsentgelt, einmalige Beihilfen und Krankenhilfe. "Der Mehraufwand lässt sich durch die Erhöhung der Kinderzahlen belegen", erklärt Kreissprecher Henry Liebe. 2014 wurde noch mit 64 Kindern und Jugendlichen gerechnet. Mehrkosten entstehen auch durch den Zuständigkeitswechsel. Das heißt, durch den vermehrten Zuzug von Eltern, deren Kinder in anderen Landkreisen bereits im Heim untergebracht sind, geht die Zuständigkeit auf das Jerichower Land über. Dabei würden laut Kreissprecher vor allem in den alten Bundesländern höhere Heimkosten anfallen.

Auch die Kosten für die Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung in und außerhalb von Einrichtungen sind gegenüber dem vergangenen Jahr um 306000 Euro gestiegen. "Dabei ist eine weitere Steigerung zu erwarten. Durch sehr individuelle Fälle sind oft Leistungsangebote außerhalb des Landkreises nötig, bei denen die Entgelthöhe dann nicht durch den Landkreis verhandelbar ist", erklärt Liebe. Im jetzigen Haushaltsentwurf wird für durchschnittlich 14 Kinder und Jugendliche geplant.

Einzelfallentscheidung schon beim Familiengericht

Eine weitere Steigerung um 130000 Euro ist bei der Sozialpädagogischen Familienhilfe zu verzeichnen. Ziel: Das Erziehungsverhalten und die Interaktion der Familienmitglieder bei kinderreichen, einkommensschwachen Familien soll verbessert werden. "Diesem Mehraufwand liegt unter anderem eine Einzelfallentscheidung des Familiengerichts zu Grunde", informiert der Kreissprecher.

Hintergrund: Eltern haben einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung für sich und ihr Kind, "wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung notwendig ist".

Die jeweiligen Leistungen werden auf Grundlage von Vereinbarungen mit freien Trägern oder auf Basis von vereinbarten Fachleistungsstunden erbracht. Es existiere eine Vielzahl unterschiedlicher Angebote von ambulanten, teil- und stationären Erziehungshilfen, über die der Kreis entscheiden könne, heißt es vom Kreissprecher.