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Urteil des Bundesgerichtshofes zwingt Landwirte zum Handeln / Wertverfall droht Fünf Jahre Ackerfutter wird Grünland

Von Tobias Dachenhausen 05.03.2015, 02:29

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes entsteht Dauergrünland auch dann, wenn auf einem Acker mindestens fünf Jahre Ackerfutter angebaut wird. Für die Landwirte des Jerichower Landes läuft noch eine Frist bis zum 15. Mai.

Büden l Die Entscheidung bedeutet jetzt, dass Landwirte bei der Anbauplanung prüfen müssen, ob sie Ackerflächen im Betrieb haben, bei denen der Verlust des Ackerstatus droht. Landwirte können vor Ablauf der Fünfjahresfrist beispielsweise mit dem Anbau von Sommergerste oder Mais das Entstehen von Dauergrünland verhindern. "Wenn ihr vermeiden wollt, dass eure Flächen zu Grünland werden, dann sollten diese zeitnah unter den Pflug kommen", sagte Edmund Herrmann, Geschäftsführer des Kreis-Bauernverbandes auf einer Info-Veranstaltung in Büden. Eine weitere Möglichkeit für die Bewahrung des Ackerstatus gilt die Herausnahme des Ackers aus der landwirtschaftlichen Produktion. "Wir sind natürlich vollkommen dagegen und wollen kein Dauergrünland entstehen lassen", sagte Herrmann.

Ein Grund: Der Preis des Landes fällt. Dauergrünland ist nur ein Drittel so viel wert wie eine Ackerfläche. Und: "Es kann dann nur noch mit einem Antragsverfahren, einem bürokratischen Monster, umgebrochen werden", erklärt der Geschäftsführer des Bauernverbandes. Das Umweltbundesamt befürwortet allerdings diese Regelung. Grünlandflächen seien ökologisch wertvolle Elemente in der Agrarlandschaft. Die seit Jahren zunehmende Bewirtschaftung und damit verbundene Umwandlung von Grünland in Ackerland habe negative Folgen für den Schutz des Bodens, der Gewässer, der Biodiversität und des Klimas, heißt es dort.

Die Sachlage sei verflucht ernst, betonte der Geschäftsführer des Kreis-Bauernverbandes auf der vergangenen Veranstaltung. "Jeder Landwirt in der Region sollte seine Flächen jetzt genau prüfen. Wir als Verband können unterstützend beraten", sagte Herrmann. Hans-Hermann Dietrich vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten versuchte die Dramatik ein wenig herauszunehmen. "Momentan haben sie noch alle Möglichkeiten der Welt. Noch ist Zeit", so der Fachmann. "Wir wollen das vor dem Ablaufen der Frist geklärt kriegen, um Tiere, die im Frühjahr zurückkommen, nicht zu stören", machte Herrmann deutlich.

Dieses Gerichtsurteil wurde gesprochen, weil ein Landwirt in Schleswig-Holstein sich durch alle Instanzen geklagt hat. Dieser hatte eine Ackergrasfläche im Jahr 2005 in Kleegras, im Jahr 2009 wieder in Ackergras umgewandelt und schließlich 2010 Silomais angebaut. Die Landwirtschaftsbehörde war der Auffassung, dass es sich beim Wechsel von Ackergras zu Kleegras nicht um eine (Acker-)Fruchtfolge handele. Die Frage, ob es sich beim Wechsel der Grünfutter-Pflanzenart um eine Fruchtfolge handele, die das Entstehen von Dauergrünland ausschließt, legte das Bundesverwaltungsgericht dem EuGH vor, der dann entsprechend entschieden hat.