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Weil ein einfacher Beschluss des Stadtrates nicht ausreicht Einzugsbereiche für Grundschulen von Möckern stehen jetzt in einer Satzung

Von Stephen Zechendorf 09.03.2015, 02:28

Möckern l Um eine bindende Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen der Einheitsgemeinde Möckern vorweisen zu können, hat der Stadtrat von Möckern in seiner zurückliegenden Sitzung eine entsprechende Satzung verabschiedet.

Vorangegangen war ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren mit Beschluss des Verwaltungsgerichtes Halle, wonach eine Satzung erforderlich ist, um die Schuleinzugsbereiche tatsächlich bindend zu regeln. "Die bisherige Festlegung der Einzugsbereiche als Beschluss reicht nicht aus, weil auch ku¨nftige Schu¨ler betroffen sind", erklärte den Stadträten der Möckeraner Hauptamtsleiter Holger Maier.

Aktuelle Festlegungen ändern sich nicht

Die Grundschulen befinden sich in Trägerschaft der Stadt. Im Gebiet der Einheitsgemeinde gibt es vier Grundschulen: in Möckern, Loburg, Grabow und Wörmlitz. Um den Erhalt der Wörmlitzer "Heinrich-Heine-Schule" gewährleisten zu können, hatte der Stadtrat zuletzt die Einzugsbereiche geändert. Dabei war vorgesehen, die Ortschaften Stegelitz, Tryppehna, Wallwitz und Zeddenick ab dem Schuljahr 2013/2014 dem Bezirk der Grundschule in Wörmlitz zuzuordnen. Die Ortschaft Wallwitz hatte diese Entscheidung jedoch nicht mitgetragen.

Mit der nun beschlossenen Satzung für die Einzugsbereiche ändern sich die aktuell geltenden Zuordnungen der Orte zu den vier Grundschulen der Stadt aber nicht (siehe Info-Kasten).