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Parchauer Naherholung: Bungalows bis 70 Quadratmeter sollen möglich werden Vorstand befragt alle Eigentümer

Von Steffen Reichel 11.04.2015, 03:17

Wenn es eine breite Zustimmung der Parchauer Bungalowbesitzer gibt, könnte auf der übernächsten Burger Stadtratssitzung eine Änderung des Bebauungsplans beschlossen werden, die am See künftig Wochenendhäuschen mit einer Größe bis zu 70 Quadratmetern ermöglicht.

Parchau l "Die Naherholung gehört seit Jahrzehnten zu Parchau und die Bungalowbesitzer sind quasi unsere Mitbürger geworden. Keine Frage, dass wir uns als Ortschaftsrat auch für deren Interessen einsetzen", sagt Ortsbürgermeister Lutz Wernecke und meint damit den einstimmigen Beschluss des Ortschaftsrates in dieser Woche, eine Änderung des Bebauungsplans für das Naherholungsgebiet Parchauer See auf den Weg zu bringen. Ziel ist es, zukünftig Wochenendhäuser mit einer maximalen Grundfläche von 70 Quadratmetern zu ermöglichen bzw. dass vorhandene Bungalows auf diese maximale Grundfläche erweitert werden können.

Ein solcher Bebauungsplan würde auch Rechtssicherheit für diejenigen bringen, die in den Jahren seit der Wende ihre Bungalows ausgebaut bzw. angebaut haben. Diese Bungalowbesitzer leben nach der aktuellen Rechtslage in der Gefahr, dass ihre Bungalows vom zuständigen Bauordnungsamt des Landkreises beanstandet werden und schlimmstenfalls ein Rückbau angeordnet wird.

Damit es nicht soweit kommt, haben sich die Bungalowbesitzer Anfang des Jahres zu einer Interessengemeinschaft zusammengetan und einen Vorstand bestimmt, dem Jens Lica (Vorsitzender), Dagmar Breuer, Jürgen Littmann, Bernd Theuring, Detlef Pakebusch und Diane Naumann angehören.

Nach dem in dieser Woche gefassten Beschluss des Ortschaftsrates werden die sechs Vorstandsmitglieder in den nächsten Wochen nochmal alle Eigentümer der Wochenendgrundstücke am Parchauer See aufsuchen, mit dem Ziel, dass möglichst alle Bungalowbesitzer "mitziehen", sich durch ihre Unterschrift bereit erklären, die angestrebte Änderung des Bebauungsplanes mitzutragen - auch finanziell.

Denn die Planungskosten müssen von denen getragen werden, die von der veränderten Bebauungsplanung profitieren. Was da auf die Bungalowbesitzer konkret zukommt, kann zurzeit noch nicht beziffert werden. Erst wenn auch der Stadtrat voraussichtlich auf seiner übernächsten Sitzung die vom Parchauer Ortschaftsrat auf den Weg gebrachte Bebauungsplanänderung absegnet und die Eigentürmer-Interessenvertreter die Unterschriften der Bungalowfreunde zusammen haben, kann Sven Wagener, zuständiger Sachgebietsleiter in der Burger Stadtverwaltung, einen städtebaulichen Vertrag zwischen Eigentümer-Interessenvertretung und der Kommune, der auch die Kostenübernahme durch die Bungalowbesitzer regelt, vorbereiten und dann ein "leistungsfähiges Planungsbüro" beauftragen.

"Wenn wir in den nächsten Monaten erreichen, dass die Wochenendhäuser statt 60 künftig 70 Quadratmeter Grundfläche haben dürfen, ist damit vielen Eigentümern geholfen", ist Ortsbürgermeister Wernecke zuversichtlich.

Eine Umwandlung des Wochenendhausgebietes am Parchauer See in ein "Allgemeines Wohngebiet", wie es sich manche gewünscht hätten, sei wegen der baulichen Gegebenheiten in der Anlage und aus Kostengründen nicht möglich, so Lutz Wernecke.