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Wie eine Vollmacht den gerichtlichen Betreuer ersetzt

23.04.2015, 14:33
Zum Themendienst-Bericht von Monika Hillemacher vom 22. Mai 2014: 
Mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung können Verbraucher für das Alter vorsorgen. 
(Archivbild vom 07.11.2013/Die Veröffentlichung ist für dpa-Themendienst-Bezieher honorarfrei. Das Bild darf nur in Zusammenhang mit dem genannten Text verwendet werden.) 
Foto: Markus Scholz
Zum Themendienst-Bericht von Monika Hillemacher vom 22. Mai 2014: Mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung können Verbraucher für das Alter vorsorgen. (Archivbild vom 07.11.2013/Die Veröffentlichung ist für dpa-Themendienst-Bezieher honorarfrei. Das Bild darf nur in Zusammenhang mit dem genannten Text verwendet werden.) Foto: Markus Scholz dpa-tmn

Möckern (el) l Tobias Koch, Kanzler der theologischen Hochschule Friedensau, sagt: "Gedanken über eine Vollmacht sollte man sich unbedingt in dem Moment machen, wo man noch klar entscheiden kann." Die Kreisseniorenvertretung hatte den Profi-Juristen kürzlich zur Themenveranstaltung in die Stadthalle Möckern eingeladen. "Wer entscheidet, wenn ich nicht mehr entscheiden kann?", sollte die Frage an diesem Nachmittag lauten. Und Tobias Koch gab die Antworten: Gibt es keine Vorsorgevollmacht, kann es passieren, dass ein gerichtlicher Betreuer eingesetzt wird. Denn: Nur weil die Eltern für ihre Kinder entscheiden, solange sie nicht volljährig sind, heiße das nicht, dass Kinder auch für ihre Eltern entscheiden dürfen. "Und auch nicht der Ehegatte", ergänzte Koch. Das alles sei nur in einer Notfallsituation möglich. Sobald es sich nicht mehr um einen Notfall handelt, könne ein Familienmitglied zum Beispiel im Krankenhaus nicht "rechtsverbindlich in eine bestimmte Behandlung einwilligen".