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Hauptausschuss berät Satzung Möser will Jugendbeirat gründen

Von Thomas Rauwald 27.05.2015, 03:29

In der Einheitsgemeinde Möser soll ein Kinder- und Jugendbeirat ins Leben gerufen werden. Über die dazu erforderliche Satzung berieten kürzlich die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses.

Möser l Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses hatte zur Beratung bereits eine überarbeitete Version der Satzung für die Kinder- und Jugendvertretung vorgelegen, denn auf der Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses hatte Dr. Maik Barthel einige juristische Unkorrektheiten am Entwurf festgestellt. Er hatte sich bereit erklärt, bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses die erneuerte Version vorzulegen.

Hauptausschussvorsitzender und Bürgermeister Bernd Köppen hatte angemerkt, dass nach der nunmehr abgeschlossenen Bildung eines Gemeindeseniorenrates als Interessensvertreter der älteren Generation auch ein Gremium installiert werden sollte, das die Interessen der jüngeren Einwohner der Gemeinde Möser wahrnimmt.

Grundsätzlich ist vorgesehen, dass dieser Beirat, der weltanschaulich neutral und konfessionell ungebunden agieren wird, hinzugezogen werden soll, wenn es um Themen der Kinder- und Jugendarbeit und um Entscheidungen in diesem Bereich geht. Die Vertretung hat nur beratende Funktion, kann also selbst keine kommunalen Entscheidungen treffen.

Claudia Schmidt fragte in die Runde des Ausschusses, ob es bereits Kinder oder Jugendliche gäbe, die eine solche Vertretung gefordert oder die sich gar zur Mitarbeit bereit erklärt hätten. Köppen sagte dazu, dass ihm der Jugendbeauftragte der Gemeinde, Karsten Weisheit, signalisiert habe, dass es Interesse von jungen Leuten gäbe.

Hermann Lünsmann fügt an, dass dieser Schritt an sich längst überfällig sei. Das Gremium sollte auch dazu dienen, kommunalpolitisch wirkenden Nachwuchs zu formieren. Obwohl der im Mai 2014 neu gewählte Gemeinderat über einige jüngere Mitglieder verfügt, sei er an sich völlig überaltert.

Einen Meinungsaustausch gab es darüber, wer Mitglied einer solchen Vertretung sein sollte. Im Satzungsentwurf war formuliert, dass dem Gremium vorzugsweise Vertreter gemeindlicher Betreuungs-, Bildungs-, Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen sowie sonstiger Organisationen angehören sollten. Es wurde konstatiert, dass man die Herkunft der Mitglieder nicht näher definieren sollte. Wichtiger wäre, dass sich Kinder und Jugendliche, die in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben, für die Mitarbeit selbst entscheiden sollten, weil sie den Wunsch zur Mitarbeit und Mitgestaltung haben.